Wohn Riester - Eigenheim mit Zulagen finanzieren
Dienstag, 6. Mai 2008

Wohn Riester – Der Staat hilft beim finanzieren des Eigenheimes

 

 

Zuschüsse fürs Eigenheim durch „Wohn Riester“. Korrekter Weise müsste man "Eigenheimrentengesetz" sagen. Denn dies ist die korrekte Bezeichnung für die Riester Immobilienförderung. Denn dieses Gesetz macht es möglich, das die eigenen vier Wände solange man Sie selbst bewohnt, durch die Riester Zulagen gefördert werden.

 

Wie man die Riester Zulagen für die Finanzierung einer Immobilie einsetzen kann: Der einfachste Weg, ist die Zulagen direkt für die Tilgung des Immobiliendarlehens zu nutzen. In diesem Falle werden die staatlichen Zulagen direkt an die Bank/den Kreditgeber überwiesen. Die zweite Variante ist, das Kapital aus einem bereits bestehenden Riester Vertrag herauszuziehen und für den Erwerb oder die Abzahlung eines Eigenheimes einzusetzen. Bevor dies möglich ist, müssen allerdings mindestens 15.000 Euro im Vertrag angespart worden sein.

 

Dritte Möglichkeit ist die Beantragung der Zulagen für einen Baussparvertrag. In diesem Falle fliessen die Zulagen mit aufs Bausparkonto. Der jeweilige Bauspartarif muss jedoch die Bedingungen zur Riester-Förderung erfüllen. Daher ist es wichtig, vorher bei der Bank/Bausparkasse nachzufragen ob der jeweilige Bausparvertrag förderungsberechtigt ist.

 

 

 

Steuerliche Behandlung von Wohn-Riester:

Alle bisherigen Riester-Varianten sind nachgelagert besteuert. Heisst: Die Beiträge in der Sparphase sind steuerfrei. Dafür muss die Rente die man einmal in der Rentenphase erhält voll versteuert werden.

 

Die gleiche Behandlung von Wohn-Riester gestaltet sich schwierig. Denn hier wird man niemals eine Rente erhalten die man versteuern kann, da das Geld direkt in die Immobilienfinanzierung gesteckt wird. Daher werden beim Wohn-Riester alle Beiträge und Zulagen vom Finanzamt auf einem „Fantasiekonto“ festgehalten und verzinst. Wenn man dann einmal in Rente geht, muss das aufgelaufene Guthaben dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.



Da diese einmalig hohe Steuerlast viele Rentner aus der finanziell sicheren Bahn werfen könnte gibt es die Möglichkeit diese Steuerschuld über 25 Jahre abzustottern. Wer möchte, der kann die Schuld aber auch auf einmal begleichen und bekommt dafür sogar 30% Rabatt vom Staat.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 14. August 2009 )
 

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