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Vorübergehende Lockerung des Nachtflugverbots wieder aufgehoben |
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Dienstag, 27. April 2010 |
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Stuttgart (ddp-bwb). Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat am
Dienstag die Lockerung des Nachtflugverbots in Baden-Württemberg
wieder aufgehoben. Der Flugverkehr habe sich nach den
Beeinträchtigungen in der vergangenen Woche durch den Vulkanausbruch
auf Island wieder weitgehend normalisiert, begründete das Ministerium
die Entscheidung. Insgesamt 14 Starts und Landungen hätten in den
vergangenen sieben Tagen außerhalb der sonst üblichen Flugzeiten
stattgefunden, davon elf am Stuttgarter Flughafen, zwei am Flughafen
Karlsruhe Baden-Baden und einer am Flughafen in Friedrichshafen.
Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) lobte Flughäfen und
Fluggesellschaften, wie sie mit den Lockerungen umgegangen seien.
Zugleich bedankte sie sich bei den Flughafenanrainern für ihr
Verständnis: «Den Anwohnern gebührt Dank, dass sie die zusätzlichen
Belastungen insbesondere im Interesse der gestrandeten Passagiere,
die dadurch früher haben nach Hause kommen können, hingenommen
haben.»
Nach dem Vulkanausbruch auf Island war es europaweit zu
Beeinträchtigungen im Flugverkehr gekommen. Das Umwelt- und
Verkehrsministerium erlaubte deshalb ausnahmsweise in den vergangenen
sieben Tagen, bereits um 5.00 Uhr, statt um 6.00 Uhr mit dem
Flugverkehr zu beginnen. Am Abend konnten die letzten Maschinen bis
1.00 Uhr, statt wie sonst bis 23.00 Uhr starten oder landen.
(ddp)
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