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Hamburg (ddp). Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat den
Fluggesellschaften laut einem Medienbericht eine Mitschuld am
Vulkanasche-Chaos gegeben. Dabei gehe es im Kern um die Leitlinie des
UNO-Zivilluftverbands ICAO, in der nicht geregelt ist, ab welcher
Konzentration von Aschepartikeln in der Atmosphäre wieder geflogen
werden darf. «Die ist unter Beteiligung der Verbände, insbesondere
der IATA, und damit der Fluggesellschaften zustande gekommen», habe
der Minister am vergangenen Wochenende dem Lufthansa-Chef Wolfgang
Mayrhuber am Telefon gesagt, berichtete «Der Spiegel» am Samstag
vorab.
Weiter hieß es in dem Bericht, dass vor allem die
Triebwerkshersteller einen solchen Grenzwert für Vulkanasche nicht
benennen konnten. Erst unter dem Eindruck des Flugchaos sei es dem
Flugzeughersteller Airbus gelungen, die Branche zur Festlegung auf
einen Grenzwert zu drängen.
Derweil hat Ramsauer die Industrie zu weiteren Vulkanasche-Tests
an Turbinen aufgefordert. Für diesen Dienstag lädt er dem Magazin
zufolge zu einer Expertenrunde aus Behörden und Luftfahrtunternehmen
nach Berlin ein. Kommende Woche dann finde ein Sondertreffen der
EU-Verkehrsminister statt, bei dem über eine europaweite
Grenzwertregelung beraten werden soll.
Im «Focus» forderte der Minister, die «zähen
Entscheidungsprozesse» zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
Ferner plädierte er für «verbindliche Mess- und Grenzwerte sowie
verbindliche Regeln für unvorhergesehene Fälle» in Europa.
Indes haben es die Fluggesellschaften laut dem Magazin versäumt,
ihre Flugausfälle durch die Vulkan-Aschewolke zu versichern, obwohl
dies längst möglich gewesen wäre. Wetterbedingte
Betriebsunterbrechungen bei Fluggesellschaften, zu denen auch Nebel,
Schnee oder Folgen einer Vulkan-Aschewolke zählen, «könnten
versichert werden», sagte Renate Strasser, Leiterin der Flugsparte
beim Rückversicherer Munich Re. Hierzu habe es auch Gespräche mit
Airlines gegeben, «jedoch keine Abschlüsse». Zuvor hatte die
Lufthansa erklärt, dass es für diesen Fall «bisher keine verfügbare
oder marktübliche Versicherung» gebe.
(ddp)
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