Gericht vertagt Entscheidung über Abriss von Teilen des Hauptbahnhofs
Donnerstag, 22. April 2010
Gericht vertagt Entscheidung über Abriss von Teilen des Hauptbahnhofs

Stuttgart (ddp). Das Landgericht Stuttgart hat seine Entscheidung zum Urheberrechtsstreit um den Hauptbahnhof wegen des geplanten Abrisses von Teilen des Gebäudes bei der Realisierung des Bahnprojekts «Stuttgart 21» vertagt. Das Urteil soll am 20. Mai (9.00 Uhr) gesprochen werden. Der Erbe des Bahnhoferbauers, der Stuttgarter Architekt Peter Dübbers, wehrt sich mit seiner Klage gegen das Vorhaben der Bahn, beim Umbau des Hauptbahnhofs zu einem Durchgangsbahnhof die beiden Seitenflügel sowie die Freitreppe in der Schalterhalle abreißen zu lassen. Das Gericht muss entscheiden, ob der Erbe durch die Abrisspläne in seinem Urheberrecht verletzt wird.

Dübbers ist einer der Enkel des Architekten Paul Bonatz (1877-1956), der den Hauptbahnhof Stuttgart geplant und die Ausführung geleitet hatte. Der Erbe ist laut Gericht noch 70 Jahre nach dem Tod des Architekten berechtigt, dessen Urheberschutzrechte wahrzunehmen.

Die Bahn hatte vor Gericht nochmals betont, der Entwurf des Architekten Christoph Ingenhoven sei bei einer Erhaltung der beiden Seitenflügel nicht realisierbar. Ein neues Vergleichsangebot vonseiten der Bahn hatte es nach Angaben von Dübbers Anwalt nicht gegeben. Bahnchef Rüdiger Grube hatte vor Prozessbeginn Dübbers unter anderem angeboten, eine Bonatz-Stiftung zur Förderung von Architekturstudenten oder eine Bonatz-Gedenkstätte einzurichten.

Die Klage richtet sich Dübbers zufolge nicht gegen die geplante Umwandlung des Hauptbahnhofs von einem Kopf- in einen Durchgangsbahnhof. Es gehe ausschließlich um die vollständige Erhaltung der Integrität des Bonatz-Baus.

(ddp)

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