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Montag, 12. Oktober 2009


Coburg (ots) -
Wer vergleicht, kann oft ein paar hundert Euro pro Jahr sparen.
Wie? Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer ihre Kfz-
Versicherung wechseln und Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen
zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich.

Doch damit alleine ist es, laut der HUK-COBURG
Versicherungsgruppe, nicht getan. Man muss auch wissen, wie solch ein
Wechsel vonstatten geht. In der Regel läuft ein
Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird er
nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer
fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor
Ablauf schriftlich tun. Wichtig zu wissen: Entscheidend für die
Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die
Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt. Wer auf Nummer
Sicher gehen will, lässt sich vom Versicherer den Eingang der
Kündigung bestätigen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Auch die Mindestanforderungen an ihre Leistungen werden vom
Gesetzgeber festgelegt. Unterschiede gibt es hier bei den
Deckungssummen. Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro. Die meisten
Autofahrer haben darüber hinaus noch eine Teilkasko- oder eine
Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Erstere schützt vor allem bei
Diebstahl, bei Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag
verursacht wurden, aber auch bei Schäden durch den Zusammenstoß mit
Tieren. Die Vollkasko ist zuständig für Schäden am eigenen Fahrzeug
nach einem Verkehrsunfall oder durch Vandalismus durch Dritte. Jeder,
der einen neuen Pkw fährt, sollte darauf achten, dass die
Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl für mindestens
12 Monate garantiert ist, besser noch für 18 Monate.

Bessere Leistungen im neuen Tarif

In ihrem neuen Tarif ab Januar 2010 hat die HUK-COBURG ihre
preisliche Position im Markt erneut verbessert. Dabei verbindet die
HUK-COBURG Versicherungsgruppe ihr gewohnt günstiges Beitragsniveau
mit Leistungsverbesserungen. So nimmt die HUK-COBURG beim Schutz vor
Naturgewalten - die bedingt durch Klimaveränderungen immer häufiger
auftreten - eine Vorreiterrolle im Markt ein. Ersetzte sie in der
Teilkasko bisher Schäden, die durch Überschwemmung oder Lawinen am
Auto verursacht wurden, bietet sie jetzt zusätzlich
Versicherungsschutz bei Erdbeben, Erdrutsch oder bei Schäden durch
Vulkanausbrüche.

Verbessert hat sich im neuen Tarif auch der Schutz bei
Personenschäden: In der Kfz-Haftpflichtversicherung schützt die HUK-
COBURG Verkehrsopfer bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden wie
bisher mit einer Versicherungssumme von 100 Millionen. Euro. Jedoch
stehen im neuen Tarif statt der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 7,5
Millionen Euro bis zu 12 Millionen Euro pro geschädigter Person zur
Verfügung.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe wird auch künftig am 1. Januar
als Regel-Termin für die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung
festhalten. Nur dieser Stichtag gewährleistet, so das Unternehmen,
dass der Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die
nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse aufrückt. Bei einer marktweiten
Abkehr vom 1. Januar ist dagegen zu befürchten, dass die Autofahrer
Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen in einer Höhe von
über 200 Millionen Euro verspätet erhalten.

Darüber hinaus sorgt nach Auffassung der HUK-COBURG nur ein
einheitlicher Hauptfälligkeits-Termin für die größtmögliche
Transparenz für den Kunden, jede Abweichung schränke dagegen den
Wettbewerb ein.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
HUK-COBURG Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

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