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Berlin (ots) - Die Preisnachlässe, die Generikahersteller der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Arzneimittelrabattverträgen
einräumen, werden gut zur Hälfte von den Vertriebskosten und der
Mehrwertsteuer neutralisiert. Würde beispielsweise ein Unternehmen
den Kassen die zugegeben unrealistische Höhe von 100% Rabatt für ein
durchschnittliches Generikum einräumen, müssten diese dafür immer
noch 10,40 EUR bezahlen. Ihr tatsächlicher Preisvorteil läge damit
lediglich bei 46,85 %.
Grund hierfür ist das gesetzlich geregelte Preisbildungssystem für
den Arzneimittelvertrieb über den Großhandel und die Apotheken.
Danach bekommt der Großhandel einen festgelegten Prozentsatz auf den
offiziellen Herstellerabgabepreis, während die Apotheken einen
dreiprozentigen Aufschlag auf ihren Einkaufspreis sowie ein
Fixhonorar von 8,10 EUR erhalten. Hierauf addiert sich die volle
Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Auf den Apothekenverkaufspreis
müssen die Apotheken dann ihrerseits den Kassen einen Abschlag von
derzeit 2,30 EUR einräumen. Das senkt zwar die Vertriebskosten
hochpreisiger patentgeschützter Arzneimittel, verteuert aber die
preisgünstigen Generika.
So hatte ein von der GKV erstattetes Generikum im Januar 2010 laut
des unabhängigen Marktforschungsinstituts IMS HEALTH einen
durchschnittlichen Herstellerabgabepreis von 9,17 EUR. Unter
Berücksichtigung der Handelsspannen und des Apothekenabschlags ergibt
sich daraus für die GKV ein realer Apothekenverkaufspreis von 19,57
EUR. Bei einem virtuellen Rabatt von 100 % auf den
Herstellerabgabepreis flössen 9,17 EUR an die Kasse zurück. Sie
müsste aber immer noch mehr als die Hälfte des Listenpreises
bezahlen. Läge der vereinbarte Preisnachlass dagegen bei 30 % (der
Hersteller erstattete der Kasse dann 2,75 EUR) beliefe sich die
Einsparung der Kasse auf nur 14,06 %.
Deutlich geringer machen sich die Vertriebskosten dagegen bei den
patentgeschützten Arzneimitteln bemerkbar, die im Januar 2010 im
Durchschnitt 78,53 EUR zum Herstellerabgabepreis kosteten. Könnten
die Kassen für diese Produkte einen fiktiven Rabatt von 100 %
vereinbaren, würden sie um satte 71,6 % entlastet. Preisverhandlungen
für patentgeschützte Arzneimittel würden den Kassen also weitaus
höhere Effizienzgewinne bescheren als Rabattverträge über Generika.
http://www.progenerika.de/downloads/8263/ProGenNewslZahl0410RZ.pdf
Originaltext: Pro Generika e.V.
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Pressekontakt:
Thomas Porstner, Tel.: 030-81616090, E-Mail:
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