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Nürnberg (ots) - Vermieter müssen die Heizkosten nach dem
tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Pauschalen müssen Mieter nicht
akzeptieren, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de .
Vermieter dürfen die Heizkosten mit ihren Mietern nicht einfach
pauschal abrechnen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich
vorgeschrieben ist. Dies berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Auch eine im Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete ist hinsichtlich
der Heizkosten ungültig.
In einem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte,
verweigerte sich ein Mieter einer Mieterhöhung mit dem Hinweis
darauf, dass die pauschale Berechnung der Heizkosten der
Heizkostenverordnung widerspreche (Az.: VIII ZR 212/05). Damit habe
der Mieter zwar Recht, urteilten die Richter. Die Mieterhöhung war
aber nicht gänzlich unwirksam: Der Vermieter müsse die
Heizkostenpauschale aus der Mieterhöhung herausrechnen und kann sie
wie Vorauszahlungen behandeln. Solange die Höhe der verbleibenden
Kaltmiete innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete
liege, sei die Mieterhöhung rechtens, berichtet Immowelt.de. Der
Mieter hat also im Prinzip Recht bekommen - gebracht hat es ihm
nichts.
Über Immowelt.de:
Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die
Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der
erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 62
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zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.
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immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der
Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das
tägliche Arbeiten.
Abgerundet wird unser Angebot durch das Fach-Portal Bauen.de und
das Ferienwohnungs-Portal Fewoanzeigen.de .
Originaltext: Immowelt AG
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Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de
Barbara Schmid,
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, Tel.: 0911/520 25-462,
Fax: 0911/520 25-15, Twitter: www.twitter.com/immowelt
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