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Donnerstag, 4. Juni 2009


Berlin (ots) - Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden
mit Publikumsverkehr und über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche ein
Energieausweis deutlich sichtbar aushängen. Allerdings haben bisher
noch 75 Prozent dieser Gebäude keinen Energieausweis vorzuzeigen. Das
ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter
Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von
Nichtwohngebäuden*. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca.
55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten,
Landratsämter oder Krankenhäuser.

"Die Umfrage hat gezeigt, bis zur Einführung des Energieausweises
für Nichtwohngebäude haben die öffentlichen Eigentümer noch eine
Menge zu tun", kommentierte Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der
dena. "Für Bund, Länder und Kommunen ist der Energieausweis aber auch
eine große Chance. Denn er zeigt, wie es um die Energieeffizienz der
einzelnen Gebäude steht und mit welchen Modernisierungsmaßnahmen die
Energiekosten wirkungsvoll gesenkt werden können."

Von den Energieausweisen, die bisher für öffentliche Gebäude
ausgestellt wurden, sind 40 Prozent bedarfsorientiert und 60 Prozent
verbrauchsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf einer
technischen Analyse des Gebäudes durch einen Fachmann. Die Bewertung
der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom
Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis auf den
Energieverbrauchsabrechnungen aus den letzten drei Jahren.

"Die dena begrüßt den hohen Anteilen an bedarfsorientieren
Energieausweisen", sagte Kwapich. "Der Bedarfsausweis bietet der
öffentlichen Hand eine gründliche Analyse ihrer Gebäude und ist eine
sehr gute Basis zum Einstieg in die Modernisierung." Auf die Frage,
ob sie in den nächsten fünf Jahren eine umfangreiche energetische
Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 83 Prozent
der befragten Eigentümer eine positive Antwort.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem für alle Nichtwohngebäude, also
auch für die in privater Hand: Bei Vermietung, Verkauf und
Verpachtung ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer muss dem
potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches
Dokument vorlegen. Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht
bereits am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar
2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu
vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Hinweis für Redaktionen: Eine digitale Pressemappe mit
detaillierten Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken zum
Energieausweis für Nichtwohngebäude steht im Internet unter
www.zukunft-haus.info/presse zur Verfügung. Abdruck frei, Quelle:
dena.

* Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung
GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 300
öffentliche Eigentümer. Mehr zu den Ergebnissen der Umfrage im
Internet unter www.zukunft-haus.info/presse.

Originaltext: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 72 61 65-769, Fax: +49 (0)30 72 61
65-699, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können , Internet: www.dena.de

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