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Rechtstipp: Überdimensionierte Wasserzähler müssen ausgetauscht werden |
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Freitag, 23. April 2010 |
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Karlsruhe (ddp.djn). Wasserversorger müssen überdimensionierte
Zähler austauschen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs
hervor. Demnach kann ein Wasserversorgungsunternehmen im Interesse
der Kunden gezwungen sein, Wasserzähler auszutauschen, wenn sich der
technische Standard in einem wesentlichen Maße ändert und die Kunden
ein beachtenswertes Interesse am Austausch der Wasserzähler haben.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Leipziger Fall musste
eine Wohnungseigentümergemeinschaft 130 Prozent höhere Wasserkosten
zahlen, weil bei ihnen Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 6,0
Kubikmeter pro Stunde installiert waren statt Zähler mit einer Größe
von 2,5 Kubikmeter pro Stunde. Der Kunde habe ein beachtenswertes
Interesse am Austausch des Zählers, weil seine Kostenbelastung von
der Dimensionierung des Wasserzählers abhängt, so die Richter.
(AZ: VIII ZR 97/09)
ddp.djn/kaf/mwo
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