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Karlsruhe (ddp). Ein Richter, der sich zu einer für ein Verfahren
wichtigen Rechtsfrage bereits wissenschaftlich geäußert hat, kann
nicht allein deshalb wegen Befangenheit abgelehnt werden. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten
Beschluss entschieden. Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines
Richters könnten erst dann auftreten, wenn die Nähe seiner
wissenschaftlichen Aussagen zur Rechtsauffassung eines
Prozessbeteiligten «nicht zu übersehen ist».
Mit dieser Begründung verwarfen die Karlsruher Richter die
Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Soldaten der Nationalen
Volksarmee (NVA) der DDR. Er hatte in einem Verfahren vor dem
Bundessozialgericht einen Richter, den er für befangen hielt, ohne
Erfolg abgelehnt.
Der Kläger war in der NVA an leistungsstarken Sendern eingesetzt
und verlangt wegen einer durch ionisierende Strahlen verursachten
Krankheit Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. In diesem
Verfahren lehnte er einen Richter des Bundessozialgerichts ab, weil
dieser 2004 in einem Workshop Kernaussagen eines Berichts der
sogenannten Radarkommission zur Strahlungsgefährdung in früheren
Radareinrichtungen der NVA rechtlich bewertet habe.
Das Bundessozialgericht wies das Ablehnungsgesuch zurück. Die
dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden des Mannes und eines
Vereins, der die Interessen Strahlengeschädigter vertritt, wurden nun
nicht zur Entscheidung angenommen.
(AZ: 1 BvR 626/10 - Beschluss vom 19. April 2010)
(ddp)
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