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Rechtstipp: Steuerberater darf Wissenslücken haben |
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Mittwoch, 28. April 2010 |
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Stuttgart (ddp.djn). Grundsätzlich gilt für Steuerberater, dass
sie die aktuelle Rechtsprechung im Interesse der Mandanten im Auge
behalten müssen. Allerdings ist das Oberlandesgericht Stuttgart der
Meinung, dass Steuerberater nicht alle Entscheidungen der
Finanzgerichte kennen müssen. In dem Fall ging es um einen
Spielhallenbetreiber, der sich schlecht beraten fühlte.
Die Umsatzsteuerbescheide waren Gegenstand der Auseinandersetzung.
Der Berater hatte diese widerspruchslos hingenommen, obwohl die
Umsatzbesteuerung durch einige gerichtliche Entscheidungen zumindest
zweifelhaft war. Daraufhin wollte der Spielhallenbetreiber 145 000
Euro Schadensersatz, weil er zu viel Umsatzsteuer bezahlt hatte.
Die Stuttgarter Richter sahen jedoch keine Pflichtverletzung, die
einen Schadensersatzanspruch begründet hätte. Zum einen waren die
Urteile teilweise noch nicht veröffentlicht, andere waren
Entscheidungen unterer Instanzen, deren Kenntnis man vom
Steuerberater nicht fordern könne.
(AZ: 12 U 110/09)
ddp.djn/ome/mbr
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