Rechtstipp: Steuerberater darf Wissenslücken haben
Mittwoch, 28. April 2010

Stuttgart (ddp.djn). Grundsätzlich gilt für Steuerberater, dass sie die aktuelle Rechtsprechung im Interesse der Mandanten im Auge behalten müssen. Allerdings ist das Oberlandesgericht Stuttgart der Meinung, dass Steuerberater nicht alle Entscheidungen der Finanzgerichte kennen müssen. In dem Fall ging es um einen Spielhallenbetreiber, der sich schlecht beraten fühlte.

Die Umsatzsteuerbescheide waren Gegenstand der Auseinandersetzung. Der Berater hatte diese widerspruchslos hingenommen, obwohl die Umsatzbesteuerung durch einige gerichtliche Entscheidungen zumindest zweifelhaft war. Daraufhin wollte der Spielhallenbetreiber 145 000 Euro Schadensersatz, weil er zu viel Umsatzsteuer bezahlt hatte.

Die Stuttgarter Richter sahen jedoch keine Pflichtverletzung, die einen Schadensersatzanspruch begründet hätte. Zum einen waren die Urteile teilweise noch nicht veröffentlicht, andere waren Entscheidungen unterer Instanzen, deren Kenntnis man vom Steuerberater nicht fordern könne.

(AZ: 12 U 110/09)

ddp.djn/ome/mbr

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