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Karlsruhe definiert richterliche Befangenheit |
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Freitag, 23. April 2010 |
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Karlsruhe/Kassel (ddp). Ein Richter, der sich zu einer für ein
Verfahren wichtigen Rechtsfrage bereits wissenschaftlich geäußert
hat, kann nicht allein deshalb wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss entschieden. Zweifel an der
Unvoreingenommenheit eines Richters könnten erst dann auftreten, wenn
die Nähe seiner wissenschaftlichen Aussagen zur Rechtsauffassung
eines Prozessbeteiligten «nicht zu übersehen ist». Mit dieser
Begründung verwarfen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde
eines ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR.
Er hatte in einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht einen
Richter, den er für befangen hielt, ohne Erfolg abgelehnt. Der Kläger
war in der NVA an leistungsstarken Sendern eingesetzt und verlangt
wegen einer durch ionisierende Strahlen verursachten Krankheit
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. In diesem Verfahren
lehnte er einen Richter des Bundessozialgerichts ab, weil dieser 2004
in einem Workshop Kernaussagen eines Berichts der sogenannten
Radarkommission zur Strahlungsgefährdung in früheren
Radareinrichtungen der NVA rechtlich bewertet habe. Das
Bundessozialgericht in Kassel wies das Ablehnungsgesuch zurück.
Die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden des Mannes und
eines Vereins, der die Interessen Strahlengeschädigter vertritt,
wurden nun nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem scheiterte ein
Eilantrag, den vom Bundessozialgericht bereits angesetzten Termin zur
mündlichen Verhandlung am kommenden Dienstag (27. April) aufzuheben,
an dem der erfolglos abgelehnte Richter teilnehmen wird.
(AZ: 1 BvR 626/10 - Beschluss vom 19. April 2010)
(ddp)
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