Gericht weist Schadenersatzklagen von Lehman-Anlegern ab
Freitag, 23. April 2010

Hamburg (ddp). Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OLG) hat Schadenersatzklagen von Anlegern der insolventen Lehman Brothers Bank zurückgewiesen. Das Gericht änderte im Berufungsverfahren die Urteile des Landgerichts Hamburg vom Sommer 2009 und wies die Klagen ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Im konkreten Fall geht es um zwei Kleinanleger, die bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) Lehman-Zertifikate erworben hatten. Diese Papiere wurden mit der Insolvenz der Investmentbank im Sommer 2008 wertlos. Die Anleger hatten Schadenersatz gefordert und argumentiert, die Sparkasse habe sie falsch beraten. Das OLG konnte hingegen keine «Beratungspflichtverletzung» feststellen.

Nach Ansicht des OLG liegt keine Verletzung der Beratungspflicht vor, obwohl die Kläger beim Erwerb der Zertifikate nicht über die Höhe der Gewinnmarge der Haspa und nicht über die fehlende Einlagensicherung aufgeklärt wurden. Auch seien die empfohlenen Produkte keine besonders spekulativen Anlagen gewesen. Bei einem normalen Verlauf hätten die Zertifikate nur das Risiko mit sich gebracht, dass für die Laufzeit keine Rendite erzielt worden wäre.

Auf die Bonität der US-Bank konnten die Anleger nach Ansicht der Kammer während der Beratungen in den Jahren 2006 und 2007 «ohne weiteres» vertrauen. Die Anleger hätten auch bereits Erfahrungen mit riskanteren Wertpapieren gehabt. Auch seien sie über die Möglichkeit eines Totalverlustes «insgesamt angemessen» informiert worden.

Das OLG ließ in beiden Fällen die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Frage, ob eine Bank im Rahmen der Anlageberatung einen Hinweis auf die von ihr erzielte Gewinnmarge aus einem Eigengeschäft geben und über das Nichteingreifen eines Einlagensicherungssystem aufklären müsse, sei von «grundsätzlicher Bedeutung» und bisher nicht höchstrichterlich entschieden worden, hieß es.

(AZ: 13 U 117/09 und 13 U 118/09)

ddp/pcz/mbr

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