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Hamburg (ddp). Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OLG) hat
Schadenersatzklagen von Anlegern der insolventen Lehman Brothers Bank
zurückgewiesen. Das Gericht änderte im Berufungsverfahren die Urteile
des Landgerichts Hamburg vom Sommer 2009 und wies die Klagen ab, wie
das Gericht am Freitag mitteilte.
Im konkreten Fall geht es um zwei Kleinanleger, die bei der
Hamburger Sparkasse (Haspa) Lehman-Zertifikate erworben hatten. Diese
Papiere wurden mit der Insolvenz der Investmentbank im Sommer 2008
wertlos. Die Anleger hatten Schadenersatz gefordert und argumentiert,
die Sparkasse habe sie falsch beraten. Das OLG konnte hingegen keine
«Beratungspflichtverletzung» feststellen.
Nach Ansicht des OLG liegt keine Verletzung der Beratungspflicht
vor, obwohl die Kläger beim Erwerb der Zertifikate nicht über die
Höhe der Gewinnmarge der Haspa und nicht über die fehlende
Einlagensicherung aufgeklärt wurden. Auch seien die empfohlenen
Produkte keine besonders spekulativen Anlagen gewesen. Bei einem
normalen Verlauf hätten die Zertifikate nur das Risiko mit sich
gebracht, dass für die Laufzeit keine Rendite erzielt worden wäre.
Auf die Bonität der US-Bank konnten die Anleger nach Ansicht der
Kammer während der Beratungen in den Jahren 2006 und 2007 «ohne
weiteres» vertrauen. Die Anleger hätten auch bereits Erfahrungen mit
riskanteren Wertpapieren gehabt. Auch seien sie über die Möglichkeit
eines Totalverlustes «insgesamt angemessen» informiert worden.
Das OLG ließ in beiden Fällen die Revision zum Bundesgerichtshof
zu. Die Frage, ob eine Bank im Rahmen der Anlageberatung einen
Hinweis auf die von ihr erzielte Gewinnmarge aus einem Eigengeschäft
geben und über das Nichteingreifen eines Einlagensicherungssystem
aufklären müsse, sei von «grundsätzlicher Bedeutung» und bisher nicht
höchstrichterlich entschieden worden, hieß es.
(AZ: 13 U 117/09 und 13 U 118/09)
ddp/pcz/mbr
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