Gericht: Ein-Euro-Kraft hat Anspruch auf feste Stelle bei Kommune
Montag, 26. April 2010
Gericht: Ein-Euro-Kraft hat Anspruch auf feste Stelle bei Kommune

Frankfurt/Main (ddp-hes). Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einem schwerbehinderten Ein-Euro-Jobber das Recht auf eine befristete Arbeitsstelle bei einer Kommune zugesprochen. Der Arbeitgeber konnte nach Ansicht der Richter nicht begründen, warum ein anderer Ein-Euro-Jobber die Stelle erhalten hatte, teilte das Landesarbeitsgericht am Montag in Frankfurt mit (Az. 19/3 Sa 47/09).

Die Kommune hatte den Angaben zufolge weder ein schriftliches Anforderungsprofil noch eine ordnungsgemäße Dokumentation ihrer Auswahlentscheidung erstellt. Wegen der fehlenden Begründung der Bewerberauswahl müsse auch bei dem Kläger von einer Eignung für die Stelle im Archiv ausgegangen werden, so das Gericht.

Der Kläger hatte bereits zuvor bei der beklagten Kommune im Archiv gearbeitet und gehofft, die neu geschaffene Stelle zu bekommen. Der Arbeitgeber stellte jedoch einen Kollegen, ebenfalls eine Ein-Euro-Kraft, ein. Nach der Gerichtsentscheidung muss die Kommune den Kläger nun auch befristet einstellen.

Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Wiesbaden die Klage abgelehnt (Az. 3 Ca 1294/08).

(ddp)

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