Freispruch ist möglich
Freitag, 23. April 2010
Freispruch ist möglich

Karlsruhe/Dortmund (ddp-nrw). Der Prozess gegen zwei wegen illegaler Rüstungslieferungen verurteilte ehemalige Geschäftsführer eines Unternehmens aus Nordrhein-Westfalen muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Angeklagten können dabei auf mildere Strafen oder sogar auf einen Freispruch hoffen.

Das Landgericht Dortmund hatte sie im Juni 2008 der illegalen Lieferung von Hydraulikzylindern für die Herstellung von Raketenabschussrampen in Indien für schuldig befunden. Die 64 und 55 Jahre alten Angeklagten erhielten wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz Haftstrafen von drei Jahren und zehn Monaten beziehungsweise zwei Jahren und vier Monaten. Sie hätten die Hydraulikzylinder ohne die notwendigen Genehmigungen nach Indien geliefert, obwohl sie wussten, dass sie für den Bau mobiler Abschussrampen für die - möglicherweise atomwaffenfähigen - indischen Mittel- und Kurzstreckenraketen eingesetzt würden.

Die Angeklagten betonten, sie seien davon ausgegangen, dass die Hydraulikzylinder für einen zivilen Einsatz genutzt werden. Das Unternehmen aus Holzwickede (Kreis Unna) belieferte von 1997 bis 2000 in fünf Fällen Beschaffungsstellen des indischen Verteidigungsministeriums mit den Hydraulikzylindern.

Der BGH stellte nun auf die Revisionen der Angeklagten das Verfahren in zwei von fünf Fällen ein, weil diese Taten infolge einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes verjährt seien. Hinsichtlich der drei weiteren Taten hob der BGH das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Dabei werde «nochmals näher zu prüfen sein, ob die gelieferten Zylinder tatsächlich als Rüstungsgüter» im Sinne der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz einzustufen seien.

(ddp)

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