Beamte erhalten keine Entschädigung für nicht genommenen Urlaub
Mittwoch, 28. April 2010

Koblenz (ddp.djn). Ein Beamter hat keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Das Beamtenrecht sehe, anders als das Arbeitsrecht, keine Abfindung für nicht genommenen Erholungsurlaub vor, hieß es zur Begründung.

Der klagende Beamte war vor seiner Pensionierung ein Jahr lang ununterbrochen dienstunfähig erkrankt. Er forderte deshalb eine finanzielle Entschädigung für 62 Urlaubstage, die er in den Jahren zuvor wegen seiner Erkrankung nicht hatte nehmen können. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage bereits abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Nach dem Arbeitsrecht müsse zwar Urlaub, den ein Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht habe nehmen können, grundsätzlich finanziell abgegolten werden, erläuterte das Oberverwaltungsgericht. Dies gelte aber nicht für Beamte, da diese während der gesamten Zeit einer Erkrankung einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer vollen Bezüge hätten. Deshalb sei es für einen Beamten mit keinem finanziellen Nachteil verbunden, wenn er in dieser Zeit keinen Erholungsurlaub nehmen konnte.

(Aktenzeichen: 2 A 11321/09.OVG - Urteil vom 30. März 2010)

ddp.djn/ali/mbr

Mehr News und aktuelles für Sie aus unserer Onlineredaktion:

Mieterin droht die Räumung wegen Eigenbedarfs von BGB-Gesellschaft

Eine Mieterin, die seit 1983 in einer Wohnung in München lebt, muss diese nach einer Eigenbedarfskündigung durch eine achtköpfige Gesellschaft bürgerlichen Rechts voraussichtlich räumen. Das ist die Konsequenz eines am ...

Gericht stärkt Rechte von Ausländern bei Aufenthaltsrecht

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Rechte von Ausländern hinsichtlich ihrer Aufenthaltserlaubnis gestärkt. Das Gericht entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass die Aufenthaltserlaubnis für eine Frau auch dann verlängert ...

Karlsruhe urteilte bei den Vorratsdaten über zwingende EU-Vorgaben

Bei seinem Urteil über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung musste das Bundesverfassungsgericht mehr beachten als in üblichen Verfahren. Denn das seit 1. Januar 2008 geltende Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist nicht ...

BGH: Bei Mieterhöhung ist vertragliche Wohnfläche maßgeblich

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern bei einer Mieterhöhung gestärkt. Diese dürften sich dabei grundsätzlich auf die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche berufen, selbst wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner sei. ...

Urteil: Fremdsprachiger Gebrauch von NS-Parolen nicht strafbar

Der fremdsprachige Gebrauch von NS-Parolen erfüllt nicht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Die Richter hoben damit ein anderslautendes ...

Urteile nach Brandanschlag auf Asylbewerberheim rechtskräftig

Die Urteile nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen im Januar 2007 sind rechtskräftig. Die Revisionen der Angeklagten seien vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verworfen worden, teilte der ...


 
weiter >

Zufallsartikel