|
Leipzig (ots) - Eine Studie von http://www.geld.de und
http://www.news.de zeigt, dass Gesetzliche Krankenkassen
Versicherungsnehmer teils erheblich falsch beraten. Insgesamt 100
Gesetzliche Krankenkassen (überwiegend AOKs, BKKs) wurden als
Privatversicherte getarnt von geld.de- und news.de-Mitarbeitern
angerufen, um zu klären, ob ein vor dem 31.12.2002 privat
Krankenversicherter zurück in die Gesetzliche Krankenkasse muss, wenn
er unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.600 Euro
fällt.
72 Prozent der befragten GKVs behaupteten, der Betroffene müsse
zurück in die Gesetzliche Krankenkasse. Richtig wäre: Ist jemand
bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert gewesen, kann er in der
privaten Krankenkasse bleiben. Für ihn gilt ein Bestandsschutz -
zumindest dann, wenn er weniger als die aktuelle
Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 48.600 Euro verdient, aber
mindestens 44.100 Euro.
Die Konsequenzen der Falschberatung sind für den Versicherten
drastisch. Beispiel: Ein seit dem Jahr 2002 privat Versicherter
bezahlte vor seiner Einkommensabsenkung 300 Euro monatlich in eine
private Krankenkasse. 50 Prozent übernahm der Arbeitgeber. Bleiben
150 Euro für den Arbeitnehmer. Würde der Arbeitnehmer nun vom
Arbeitgeber von der PKV abgemeldet und wieder gesetzlich
pflichtversichert, werden vom Einkommen 14,9 Prozent für die
Krankenkasse fällig. Der Gesetzgeber hat zwar die
Beitragsbemessungsgrenze auf 3.675 Euro monatlich begrenzt, für einen
Single ohne Kinder macht dies dennoch einen monatlichen Beitrag von
628,43 Euro. Davon muss der Arbeitnehmer 53,4 Prozent übernehmen, der
Arbeitgeber 46,6. Alleine für den Arbeitnehmer sind das monatlich
335,35 Euro. Im Vergleich zur Privaten Krankenversicherung muss der
Arbeitnehmer 185,35 monatlich mehr bezahlen. Im Jahr sind das 2224,20
Euro.
Auch der Arbeitgeber muss ein kräftiges Beitragsplus verkraften
für seinen Angestellten: Jährlich 1716,96 Euro. Macht zusammen eine
Mehrbelastung von 3.941,16 Euro. Die Falschberatung durch Mitarbeiter
von Gesetzlichen Krankenkassen würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber
nach vier Jahren fast 16.000 Euro kosten.
Mehr Informationen: http://www.presseportal.de/go2/falschberatung
Originaltext: Unister GmbH, news.de
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74301
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74301.rss2
Pressekontakt:
Dr. Konstantin Korosides
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49/341/49288-240
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Aus diesem Ressort halten wir weitere brandaktuelle News für Sie bereit: Hochbegabte Kinder gehen oft auf ein Internet, weil sie sich im Schulalltag allgemeiner Schulen schwer tun: Sie haben wenig Sozialkontakte und sind selten integriert. Wenn Eltern die Kosten für diese ...
Berlin/Dortmund (ots) - Die Direkt krankenversicherung BIG wird
2010 keinen Zusatzbeitrag erheben. Der Verwaltungsrat der Kasse hatte
dies schon im Dezember auf seiner Sitzung in Berlin beschlossen.
... Zur Vermeidung von langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten vor Gericht hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein die sogenannte «SOBau» entwickelt, die «Schlichtungs- und Schiedsordnung für ... Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen kann, muss dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. In aller Regel wird die Versteuerungsgrundlage mit der Pauschalmethode vorgenommen, wobei als geldwerter Vorteil dann monatlich ein ... Kindergeld gibt es auch für volljährige Kinder, die auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten. Dauert die Wartezeit allerdings länger als vier Monate, entfällt der Anspruch auf Kindergeld - sofern die ... Hochdruckreiniger in der Hand von Laien können beim Reinigen von Autos mehr Schaden als Nutzen stiften, mahnt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) in Stuttgart. Richte man den Strahl aus ...
|