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Hamburg (ots) - Seit Januar müssen Länder und Kommunen
Dienstleistern aus dem EU-Ausland einen einheitlichen Ansprechpartner
für die Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Aufnahme ihrer
gewerblichen Tätigkeit in Deutschland nennen. Die meisten
Bundesländer haben die Mindestanforderungen der
EU-Dienstleistungsrichtlinie fristgerecht erfüllt. Doch bisher fällt
das Arbeitsaufkommen des einheitlichen Ansprechpartners (EA) noch
gering aus insbesondere bei Anträgen, die den EA auf
elektronischem Weg erreichen. Obwohl bundesweit hohe Investitionen in
den Aufbau neuer Online-Antragssysteme geflossen sind, stößt der EA
bei den Unternehmen, aber auch bei den Verwaltungsmitarbeitern selbst
noch auf Akzeptanzprobleme. Das haben Marktbeobachtungen von Steria
Mummert Consulting ergeben. Nun gilt es, weitere Maßnahmen zu
ergreifen, um die Früchte der Verfahrensumstellungen auch zu ernten.
Dazu gehört vor allem eine Verbreiterung des Angebots. Denn je mehr
Verfahren elektronisch abgewickelt werden können, desto größer die
Kostenersparnisse bei den Unternehmen.
Will beispielsweise ein Italiener in Hamburg eine Bäckerei
eröffnen, muss er sich seit Januar nur noch an einen Ansprechpartner
in der Hamburger Verwaltung wenden, der ihn bei allen notwendigen
Anträgen und Formalitäten für die gewerbliche Niederlassung in
Hamburg unterstützt. Viel schwieriger wird es für den Italiener
allerdings, wenn er nicht auf die Hansestadt festgelegt ist, sondern
irgendwo in Deutschland eine Bäckerei errichten will oder dergleichen
in mehreren Städten plant. Denn nun hat er aufgrund der
föderalistischen Struktur in Deutschland die Auswahl unter hunderten
einheitlicher Ansprechpartner mit teilweise unterschiedlichen
Online-Angeboten. "Von einheitlichen Ansprechpartnern und
IT-Strukturen ist Deutschland deshalb noch weit entfernt", sagt
Christian Mohser, Principal Consultant bei Steria Mummert Consulting.
"Um sich bestmöglich untereinander zu vernetzen und über IT-Standards
Kosten für Doppelentwicklungen zu sparen, sind vereinheitlichte und
aufeinander abgestimmte E-Government-Infrastrukturen in Deutschland
anstatt einzelner heterogener Projekte in den Bundesländern
anzustreben."
Bisher sind die Länder und Kommunen erst in der Lage, zehn bis 20
Prozent der Verwaltungsprozesse elektronisch abzubilden. Je mehr
Verwaltungsprozesse über den EA und zudem elektronisch abgewickelt
werden, desto größer die Kostenersparnis bei Unternehmen und
Verwaltungen. So sind Einsparungen bei Firmengründungen von rund 280
Millionen Euro pro Jahr möglich, hat eine von Steria Mummert
Consulting durchgeführte Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung
ergeben. "Um Kostenersparnisse in dieser Höhe möglich zu machen,
müssen die Länder und Kommunen im Rahmen ihrer
E-Government-Infrastruktur sämtliche hierfür geeigneten
Verwaltungsverfahren elektronisch bereitstellen und in das
Organisationsmodell eines einheitlichen Ansprechpartners überführen.
Erst wenn das der Fall ist, wird auch der einheitliche
Ansprechpartner on- und offline genutzt und damit ein wirkliches
Erfolgsmodell", erklärt Mohser.
Hintergrundinformationen
Mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das
Ziel, den innereuropäischen Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen
und dadurch zu stärken. Den Mitgliedstaaten wurde auferlegt, bis Ende
2009 zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise eine Untersuchung aller
relevanten Gesetze und Verordnungen auf Vereinfachungsmöglichkeiten,
die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners (EA) für
Dienstleistungserbringer und -empfänger sowie die vollständige
elektronische Durchführung von Verwaltungsverfahren, was das
persönliche Erscheinen eines Antragstellers in der zuständigen
Verwaltung überflüssig werden lässt.
Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
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Pressekontakt:
Steria Mummert Consulting
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Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
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