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Hamburg (ots) - Deutsche Kreditinstitute haben nur noch drei
Monate Zeit, die EU-Verbraucherkreditrichtlinie umzusetzen und die
Darlehensvergabe transparenter zu gestalten. Viele kleine Institute
werden aber nicht alle Vorgaben fristgerecht zum 11. Juni erfüllen.
Die Unternehmen haben beispielsweise ihre IT-Abteilungen erst jetzt
damit beauftragt, die Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen.
Dabei hätten sie für die fristgerechte Umsetzung mindestens sechs bis
acht Monate Vorlaufzeit benötigt. Bei größeren Banken trieben dagegen
spezielle Projektteams die Vorbereitungen intensiv voran. Sie können
deshalb bereits erste Praxistests durchführen. Das ergibt eine
aktuelle Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
Die EU-Richtlinie soll die Kreditvergabe für Verbraucher
nachvollziehbar machen. Das ist aber mit erheblichem Aufwand
verbunden. Die Banken müssen ihre Kunden nicht nur besser
informieren, sondern beispielsweise Werberichtlinien verschärfen und
neue Kündigungsauflagen erfüllen. Zudem ist eine Anpassung entlang
des gesamten Kreditprozesses erforderlich - besonders in den
Bereichen Recht, Organisation und IT. Die strengeren Vorschriften
gelten jedoch nicht nur für Verbraucherkredite, sondern auch für
andere Geschäftsbereiche mit Darlehensbezug, wie etwa das
Leasinggeschäft. Insbesondere kleinere Banken haben das bei ihrer
Umsetzung allerdings unterschätzt.
Die Unternehmen konzentrieren sich jetzt in erster Linie darauf,
Basisanforderungen zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, vor
Vertragsabschluss alle relevanten Informationen in einem europaweit
einheitlichen Formular bereitzustellen. Andere Anforderungen, wie
bestehende Kreditverträge an die neuen Bedingungen anzupassen, werden
die Institute erst nachträglich umsetzen können. Wenn die
Darlehensvergabe weniger transparent ist als bei anderen Banken,
riskieren sie jedoch die Zufriedenheit ihrer Kunden. "Diese Häuser
sollten eine Prioritätenliste anlegen, welche Anforderungen sich
nicht mit manuellen Behelfslösungen erfüllen lassen und sofort
vollständig umgesetzt werden müssen - wie beispielsweise die
Informationspflicht bei Kontoüberziehungen", sagt Thomas Saalmüller,
Bankexperte bei Steria Mummert Consulting. "Verfügen die Banken über
eine solche Liste, wissen sie genau, in welcher Reihenfolge sie bis
zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgehen müssen."
Doch auch für Banken, die frühzeitig begonnen haben, dürften die
nächsten Wochen noch einmal hektisch werden. Der Grund: Der
Gesetzgeber hat den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung, ein
wichtiger Bestandteil des Kreditvertrags, noch nicht festgelegt. Bis
dahin bietet die Vorabversion Orientierung. Es werden zwar keine
Überraschungen erwartet. Aber selbst wenn sich zwei oder drei Wörter
ändern, müssen die Institute nachbessern. Dazu gehört, Formulare und
andere betroffene Dokumente noch einmal zu überarbeiten und die
IT-Systeme anzupassen. "Haben die Institute gute Vorarbeit geleistet,
dürfte sie der ausstehende Beschluss aber nicht aus der Bahn werfen.
Im Gegenteil: Sie können jetzt Praxistests durchführen und ihre
Arbeit der letzten Monate auf Herz und Nieren prüfen. Bis Juni bleibt
ihnen dann noch Zeit für eventuelle Nachbesserungen", so der Experte.
Hintergrundinformationen
Ab dem 11. Juni 2010 gelten in Deutschland umfangreiche Neuregelungen
für die Vergabe von Krediten an Privatkunden. Banken und Sparkassen
sind unter anderem verpflichtet, ihren Privatkunden künftig eine
Reihe zusätzlicher Informationen zukommen zu lassen - wie
beispielsweise ein europaweit einheitliches Formular, das vor
Vertragsabschluss ausgehändigt werden muss. Weitere wichtige
Neuerungen sind verschärfte Richtlinien für Werbung sowie veränderte
Kündigungsauflagen im Bestandsgeschäft.
Originaltext: Steria Mummert Consulting
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Pressekontakt:
Steria Mummert Consulting
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Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
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Faktenkontor
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Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
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