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München (ots) -
-Mehrere gesetzliche Krankenkassen planen Zuschläge
-Mitglieder können ohne Risiken und Nebenwirkungen die Kasse wechseln
-FinanceScout24 rät: Mit eingesparten Beiträgen private
Krankenzusatz-Police finanzieren
Die Extra-Beiträge kommen! Nach Informationen der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung (FAZ) plant etwa ein Dutzend der gesetzlichen
Krankenkassen (GKV), in den kommenden Wochen den Zuschlag in Höhe von
rund acht Euro einzuführen. Was viele Bürger nicht wissen: In diesem
Fall können sie kündigen und zu einer Kasse ohne Zuschlag wechseln.
Mit den eingesparten Beiträgen lässt sich obendrein durch eine
private Krankenzusatzversicherung der Gesundheitsschutz optimieren.
"Gute Zusatz-Policen gibt es für jüngere Versicherte schon für
weniger als zehn Euro im Monat", rechnet Dr. Errit Schlossberger vor,
CEO des Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24.
Mit dem jetzt angekündigten Schritt wollen die Kassen - namentlich
die DAK und die Deutsche BKK - die Mitglieder über den
Einheitsbeitrag hinaus an den steigenden Kosten beteiligen. Der
Gesetzgeber lässt dies zu. Drei Anträge lägen der FAZ zufolge bereits
beim Bundesversicherungsamt vor, mit weiteren rechne das Amt. Die GBK
Köln erhebt bereits einen Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat.
Betroffen von den Mehrkosten könnten rund zehn Millionen Versicherte
sein, somit jeder Fünfte. Die Ankündigungen würden relativ zeitgleich
erfolgen, um negative Folgen wie die Abwanderung von Mitgliedern zu
vermeiden.
Genau dazu rät Schlossberger jedoch: "Mitgliedern ist auch in
Zeiten des Gesundheitsfonds eine außerordentliche Kündigung erlaubt,
wenn eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, oder sie den
bereits erhobenen Extra-Beitrag nochmals erhöht. Auch darf man 'Lebe
wohl' sagen, wenn Rückerstattungen reduziert oder ganz eingestellt
werden." Die Sonderkündigung kann in diesen Fällen bis zur
erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags erfolgen bzw. analog zum
Zeitpunkt der reduzierten oder ganz eingestellten Rückzahlung. Die
Kündigungsfrist beträgt auch bei dieser Sonderkündigung zwei Monate
zum Monatsende. Der Zusatzbeitrag muss während der Kündigungsfrist
nicht mehr bezahlt werden. Schlossberger: "Wer zum Beispiel zum 27.
Januar kündigt, ist schon am 1. April Mitglied einer neuen,
günstigeren Kasse." Er weist auch darauf hin, dass die Kasse ihre
Mitglieder spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des
Zusatzbeitrages über die Erhöhung informieren und auf das
Kündigungsrecht hinweisen muss. Danach gelte eine Bindungsfrist an
die neue Kasse von 18 Monaten - es sei denn, diese erhöht ebenfalls
den Beitrag.
Trotz des um weitere 3,9 Milliarden Euro erhöhten staatlichen
Zuschusses wird damit gerechnet, dass die GKV in diesem Jahr auf
Grund starker Kostensteigerungen in die roten Zahlen rutscht. Erhoben
werden können bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Bis zu acht Euro Zusatzbeitrag im Monat dürfen allerdings unabhängig
vom Einkommen kassiert werden. Dann bleibt den Kassen eine
Einkommensprüfung erspart. Deshalb wird allgemein erwartet, dass die
Ankündigungen in den nächsten Wochen alle auf einen Zusatzbeitrag von
acht Euro hinauslaufen.
FinanceScout24-Geschäftsführer Schlossberger hierzu: "Diese acht
Euro pro Monat genügen fast schon, um eine private
Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Kunden, die sich zu diesem
Schritt entschließen, bekommen für das gleiche Geld oder nur wenige
Euro mehr wesentlich bessere Leistungen." So bezahlt eine 25-jährige
Angestellte bei der Concordia für den privaten Zusatz-Tarif AZ und AZ
Plus nur 11,37 Euro monatlich. Einen 35-jährigen Mann, ebenfalls
angestellt, kostet dieser Tarif sogar nur 10,03 Euro.
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Originaltext: FinanceScout24
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