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Frankfurt (ots) -
Über drei Viertel der Privatanleger halten Beratungsdokumentation
für sinnvoll / Elf Prozent haben schon Beratungsgespräch mit
Protokoll durchgeführt
Das seit Jahresanfang vorgeschriebene Beratungsprotokoll bei
Beratungsgesprächen in Banken stößt bei Privatanlegern auf
Zustimmung. Rund drei Viertel halten die neue Vorschrift für
sinnvoll. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von
Privatanlegern, die TNS Infratest im Auftrag der DZ BANK Anfang
Februar durchgeführt hat. Danach hatte jeder zehnte Anleger bereits
ein Beratungsgespräch mit Beratungsprotokoll geführt. Die Resonanz
darauf fiel positiv aus.
Der Kenntnisstand der Privatanleger über das Thema
Beratungsdokumentation ist bereits wenige Wochen nach dem Start
relativ hoch. Im Rahmen der Umfrage erklärte jeder dritte Anleger,
sich sogar sehr gut mit dem Thema auszukennen. 45 Prozent sagten, sie
hätten schon davon gehört, würden jedoch keine Details kennen.
Lediglich ein knappes Viertel der Privatanleger gab dagegen an,
bisher noch nicht von der Bestimmung gehört zu haben.
Nur 3 Prozent mit neuem protokollpflichtigen Beratungsgespräch
unzufrieden
128 der befragten Anleger - oder 11 Prozent - sagten, sie hätten
inzwischen ein Beratungsgespräch mit Protokoll durchgeführt. Über 75
Prozent zeigten sich mit dem Beratungsgespräch inklusive Protokoll
zufrieden. Lediglich 4 Befragte gaben an, nicht zufrieden gewesen zu
sein. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 3 Prozent
Während im Vorfeld der Einführung in der Branche viel über die
Sinnhaftigkeit der Protokollpflicht diskutiert worden war, ergeben
die Antworten der Betroffenen in dieser Frage ein eindeutiges Bild.
So beurteilen rund drei Viertel aller Befragten die neue
Beratungsdokumentation als sinnvoll - jeder zweite ausdrücklich als
sehr sinnvoll. Nur 13 Prozent stehen der neuen Regelung ablehnend
gegenüber. Jedoch verringert sich die Zustimmungsquote leicht, sobald
nur diejenigen Anleger betrachtet werden, die bereits ein
protokollpflichtiges Beratungsgespräch geführt haben. In dieser
Gruppe halten nur noch 67 Prozent die Einführung des
Beratungsprotokolls für sinnvoll.
Für die meisten Anleger hat das Beratungsprotokoll vor allem eine
Absicherungsfunktion. Auch der Aspekt der rechtlichen Grundlage
spielt eine entscheidende Rolle. Viele Anleger versprechen sich davon
auch eine höhere Transparenz. Die Erwartung, das Beratungsprotokoll
habe einen positiven Einfluss auf die Qualität der Beratung
insgesamt, teilt nur jeder zweite Anleger (56 Prozent). Auch dieser
Zustimmungswert verringert sich, sobald nur die Anlegergruppe
betrachtet wird, die ein solches Gespräch bereits geführt hat. In
dieser Gruppe sind nur noch 46 Prozent der Meinung, die
Protokollpflicht verbessere die Beratung.
Verhältnis zwischen Bankberater und Kunde intakt
Auch die immer wieder diskutierte Frage, ob die Anleger durch das
Protokoll in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt werden, sehen die
Betroffenen selbst unkritisch. Nur 8 Prozent von ihnen bestätigten
diese Auffassung, 89 Prozent sehen ihren Handlungsspielraum dagegen
nicht beeinträchtigt.
Deutlich mehr kritische Stimmen gibt es bei den Antworten auf die
Frage, ob die Kunden aufgrund des Beratungsprotokolls zu viele
persönliche Informationen offen legen müssen. Diese Auffassung
vertritt immerhin jeder dritte Anleger. Zwei Drittel halten die Menge
an Informationen allerdings für angemessen. Die Zustimmungsquote ist
zudem bei denjenigen größer, die bereits ein neues Beratungsgespräch
mit Protokoll geführt haben. Hier erklärten immerhin 75 Prozent, dass
das Maß an persönlichen Informationen angemessen sei.
"Die Ergebnisse zeigen zweierlei: zum einen eine hohe
Grundzufriedenheit der Kunden mit der Beratung im Wertpapiergeschäft,
und zum anderen, dass die Protokollpflicht dem Bedürfnis der Kunden
nach Transparenz entgegenkommt", sagt Peter Schirmbeck, Leiter
Privatkundengeschäft der DZ BANK. Der genossenschaftliche
FinanzVerbund setze das Beratungsprotokoll seit Jahresanfang im Sinne
der Kunden erfolgreich ein. In Zukunft werde es wichtig sein, die
richtige Balance zwischen Beratungsbürokratie und den berechtigten
Anforderungen der Kunden und der Banken zu finden, so Schirmbeck.
16 Prozent der Anleger sehen sich als reine Selbstentscheider
Die Befragung ergab ferner, dass rund zwei Drittel aller Befragten
ihre Geldanlageentscheidung mit wesentlicher Unterstützung durch
ihren Berater treffen. 16 Prozent der Anleger sagen, sie treffen ihre
Geldanlageentscheidung völlig allein. Weitere 19 Prozent geben an,
ihren Geldanlageberater in geringem Maße einzubeziehen.
Die Daten wurden in der Zeit vom 1. bis zum 6. Februar 2010 im
Rahmen einer telefonischen Umfrage von TNS Infratest erhoben. Die
Stichprobe von 1.131 ist repräsentativ für anlage-affine Personen in
der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren.
Originaltext: DZ Bank AG
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