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Erfurt/Jena/Berlin (ots) - Das neue Jahr fängt gut an, zumindest
für einige der geschädigten Anleger der Phoenix-Kapitaldienst GmbH.
Nachdem die Entschädigungseinrichtung für
Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Dezember des vergangenen Jahres
von dem zuständigen Berliner Gericht in mehreren Fällen zur Zahlung
der vollständigen gesetzlichen Entschädigungssumme an geschädigte
Phoenix-Anleger verurteilt wurde, haben nun Rechtsanwälte des
Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) vorbereitende Maßnahmen
zur Pfändung der EdW-Konten in Höhe der "ausgeurteilten" Beträge in
die Wege geleitet.
"Es handelt sich bei den Vorpfändungen der EdW-Konten aus den
inzwischen vorliegenden vollstreckbaren Ausfertigungen der zwei
Berliner Urteile um eine Sicherungsmaßnahme für die Anleger", erklärt
Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS. Es sei aber
auch für die geschädigten Phoenix-Anleger ein deutliches Zeichen,
dass sie sich nicht mehr von der EdW hinhalten oder gar mit
Falschaussagen abspeisen lassen müssten.
Besonders empört zeigt sich die DVS-Geschäftsführerin auch über
die Aussage des EdW-Sprechers Ingo Möser "grundsätzlich messe man den
Urteilen keine große Bedeutung bei." "So kann man Gerichtsurteile und
Richter auch herabwürdigen", beurteilt die DVS-Geschäftsführerin
diese Aussage. Darüber hinaus habe die EdW geschädigten Anlegern bei
Anrufen erklärt, dass die Urteile nicht, wie der DVS in einem
Rundschreiben an seine Mitglieder mitgeteilt habe, vollstreckbar
seien. "Dies ist eine klare Falschauskunft, die nun widerlegt und
ihre Folgen für die EdW haben wird", so Lunderstedt-Georgi.
Dies sieht auch Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Gründer und
Vorstand des Deutschen Verbraucherschutzrings so. "Das Vertrauen der
Anleger in die EdW ist nachhaltig zerstört. Die EdW-Verantwortlichen
sollten endlich begreifen, dass sie den betrogenen Phoenix-Anlegern
nicht einfach Falschauskünfte erteilen können, um sich so vor
weiteren gerichtlichen Inanspruchnahmen der Anleger zu schützen. Für
den Finanzplatz Deutschland ist eine derartige Informationspolitik,
für die letzten Endes Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
verantwortlich ist, ausgesprochen fatal", so Rechtsanwalt Beyer.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit
Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und
Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten
Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die
Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen
durchzusetzen. Der DVS bündelt unter anderem die Interessen
geschädigter Kapitalanleger und setzt diese, gegen die schädigenden
Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit
spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Nähere
Informationen zum Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) unter
www.dvs-ev.net
Originaltext: DVS - Deutscher Verbraucherschutzring e.V.
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Löbdergraben 11
07743 Jena
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Fax 03641 35 35 22
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