ots: CosmosDirekt / EC- und Kreditkartenmissbrauch: Neuer Konto-Schutzbrief ...
Dienstag, 19. Januar 2010


Saarbrücken (ots) - Ob beim Einkauf im Supermarkt oder beim
Bezahlen an der Tankstelle: An der Kasse die Plastikkarte zu nutzen,
ist bequem und weit verbreitet. Bargeldlose Geldgeschäfte sind aber
auch mit Risiken verbunden. Mit dem neuen Konto-Schutzbrief von
CosmosDirekt können sich Bankkunden ab sofort gegen den Missbrauch
von EC- und Kreditkarten absichern.

Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs zu werden, kann schneller
passieren als man denkt: Beim Bezahlen an der Ladenkasse können
Datendiebe mit einem Blick die Geheimzahl des Kunden ausspähen.
Kopieren sie heimlich die Kartendaten, fällt das den Betroffenen
womöglich erst bei der nächsten Abrechnung auf - und dann ist es
bereits zu spät. Mit dem neuen Konto-Schutzbrief bietet CosmosDirekt
als erster Anbieter auf dem Markt Schutz für den Ernstfall. Der Brief
versichert günstig gegen jeglichen Missbrauch beim Abheben am
Geldautomaten, beim Bezahlen mit Kredit- oder Bankkarten sowie beim
Onlinebanking: Singles zahlen nur 24 Euro im Jahr, das sind zwei Euro
pro Monat. Die gesamte Familie kann sich für 36 Euro jährlich
absichern.

"Selbst wer sorgsam mit sensiblen Kartendaten umgeht, kann einen
Missbrauch nicht vollkommen ausschließen", sagt Thomas Schirra,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Und seit Ende letzten Jahres
gelten verschärfte Haftungsregeln." Wird die Kredit- oder EC-Karte
von Dritten missbräuchlich benutzt, muss der Betroffene grundsätzlich
jeden Verlust in Höhe von bis zu 150 Euro selbst tragen, selbst wenn
ihn keine Schuld trifft. Diese Regelung gilt, sofern das jeweilige
Geldinstitut keine andere Regelung in seinen Geschäftsbedingungen
vereinbart hat. Erst wenn der Kunde den Verlust bei der Bank gemeldet
hat und diese die Karte sperrt, ist er ab diesem Zeitpunkt in puncto
Haftung auf der sicheren Seite.

Der Verlust kann in die Tausende gehen

Mit 150 Euro ist es jedoch nicht in jedem Fall getan: Je nach
Kartenlimit kann der Verlust leicht in die Tausende gehen. Benutzt
der Dieb beispielsweise die richtige Geheimzahl (PIN) oder
Transaktionsnummer, darf die Bank davon ausgehen, dass der
Karteneigentümer grob fahrlässig gehandelt hat. Das bedeutet: Er hat
beispielsweise nicht gut auf seine PIN aufgepasst und sie auf einem
Zettel im Portemonnaie notiert. Thomas Schirra: "Schnell liegt die
Beweislast beim Kunden. Er muss seine Unschuld beweisen, was in der
Regel sehr schwierig ist. Am Ende muss der Betroffene dann fast immer
selbst für den gesamten Schaden aufkommen." Mit dem Konto-Schutzbrief
von CosmosDirekt sind Kunden in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Der Konto-Schutzbrief im Überblick

Versicherte Risiken: Alle Vermögensschäden, die durch Missbrauch
auf dem Konto entstehen können - beim Abheben am Geldautomat, beim
bargeldlosen Bezahlen und beim Onlinebanking. Der Konto-Schutzbrief
greift auch bei Missbrauchsfällen im Ausland. Tarif: Singles sichern
sich für 24 Euro jährlich ab, der Schutz für die gesamte Familie ist
für 36 Euro erhältlich. Versicherungssumme: Schäden bis zu 50.000
Euro werden erstattet.

CosmosDirekt - Deutschlands größter Direktversicherer

CosmosDirekt ist mit rund 1,4 Milliarden Euro Beitragseinnahmen
und mehr als 1,6 Millionen Kunden die Nummer eins unter den deutschen
Direktversicherern. Als kundenorientiertes und innovatives
Unternehmen kennt CosmosDirekt nicht nur die Risiken seiner Kunden,
sondern kümmert sich auch um entsprechende Produkt-Lösungen.

Weitere Informationen rund um das Thema bargeldloser
Zahlungsverkehr gibt es unter www.cosmosdirekt.de/kontoschutzbrief

Originaltext: CosmosDirekt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63229
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63229.rss2

Pressekontakt:
Pressekontakt CosmosDirekt
Paul Neurohr
Tel.: 0681.9 66 61 40
Fax: 0681.9 66 66 62
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

Pressebüro CosmosDirekt
Kathrin Hecht
Tel.: 030.72 61 46 747
Fax: 030.72 61 46 710
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

Mehr Infos aus der gleichen Themenkategorie:

Verbraucherschützer warnen vor Proinkasso

Verbraucherschützer warnen vor der Firma Proinkasso mit Sitz in Neu-Isenburg. Zurzeit beschweren sich zahlreiche Verbraucher über Mahnschreiben, wie die Verbraucherzentrale Berlin am Freitag mitteilte. Die Firma gebe vor, bevollmächtigt zu ...

Gute Karriereperspektive für Elektroingenieure

Elektroingenieure haben auch in Krisenzeiten kaum Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Vier von fünf Hochschulabsolventen mussten bis zur ersten Anstellung weniger als zehn Bewerbungen schreiben, und bei Vertragsabschluss hatte mehr als ...

BGH bestätigt EuGH: Entschädigung bei erheblicher Flugverspätung

Bei Flugverspätungen von mindestens drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Das hat jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, der eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ...

Stellenausschreibung für Berufsanfänger kann diskriminierend sein

Eine ausdrücklich auf Bewerber im ersten Berufsjahr begrenzte Stellenausschreibung kann gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitgeber die Beschränkung mit den niedrigeren Kosten beziehungsweise ...

ots: Steria Mummert Consulting / Neuer Anlegerschutz: Banken müssen ihre IT ...

Hamburg (ots) - Das Anfang Juli vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz zwingt die Banken zu einer erhöhten Professionalität in der Beratung. Bislang verzweifeln Berater im Alltag ...

Variables Gehalt gilt beim Elterngeld als Einkommen

Oft werden heute neben einem Fixgehalt variable Gehaltsbestandteile ausgezahlt, die erfolgs- oder umsatzabhängig sind. Solche Zahlungen werden bisher bei der Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt, weil sie im Sinne des ...


 
< zurück   weiter >

Zufallsartikel