Individualreisende bleiben nach Flugausfall auf Hotelkosten sitzen
Freitag, 23. April 2010

Mainz (ddp). Wer infolge der Flugausfälle der vergangenen Woche eine privat gebuchte Ferienunterkunft stornieren musste, hat keine Chance auf Kostenerstattung durch seine Reiserücktrittsversicherung. «Die Annullierung eines Fluges wegen einer Naturkatastrophe ist leider kein versichertes Ereignis», teilte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Freitag in Mainz mit. Das habe eine Überprüfung der Versicherungsbedingungen der großen Reiseversicherer und der mit Kreditkarten verbundenen Versicherungen ergeben.

Wer seine Reise individuell geplant und gebucht habe, könne nur auf die Kulanz der Hoteliers hoffen. Ein Recht auf Erlass der Stornokosten mit der Begründung, dass man schließlich nicht durch eigenes Verschulden an der Reise gehindert war, gebe es nicht. Die Verbraucherzentrale rät aber dazu, mit dem Hotel oder privaten Vermieter darüber zu verhandeln, ob er vielleicht auf die Kosten verzichtet, wenn man die Unterkunft zu einem anderen Zeitpunkt erneut bucht.

Pauschalreisende hingegen haben diese Probleme den Verbraucherschützern zufolge nicht. Hier sei der Reiseveranstalter zur Rückerstattung der gesamten Reisekosten verpflichtet.

ddp/mfl/kos

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