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Individualreisende bleiben nach Flugausfall auf Hotelkosten sitzen |
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Freitag, 23. April 2010 |
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Mainz (ddp). Wer infolge der Flugausfälle der vergangenen Woche
eine privat gebuchte Ferienunterkunft stornieren musste, hat keine
Chance auf Kostenerstattung durch seine Reiserücktrittsversicherung.
«Die Annullierung eines Fluges wegen einer Naturkatastrophe ist
leider kein versichertes Ereignis», teilte die Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz am Freitag in Mainz mit. Das habe eine Überprüfung
der Versicherungsbedingungen der großen Reiseversicherer und der mit
Kreditkarten verbundenen Versicherungen ergeben.
Wer seine Reise individuell geplant und gebucht habe, könne nur
auf die Kulanz der Hoteliers hoffen. Ein Recht auf Erlass der
Stornokosten mit der Begründung, dass man schließlich nicht durch
eigenes Verschulden an der Reise gehindert war, gebe es nicht. Die
Verbraucherzentrale rät aber dazu, mit dem Hotel oder privaten
Vermieter darüber zu verhandeln, ob er vielleicht auf die Kosten
verzichtet, wenn man die Unterkunft zu einem anderen Zeitpunkt erneut
bucht.
Pauschalreisende hingegen haben diese Probleme den
Verbraucherschützern zufolge nicht. Hier sei der Reiseveranstalter
zur Rückerstattung der gesamten Reisekosten verpflichtet.
ddp/mfl/kos
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