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Bonn (ddp). Das Online-Auktionshaus Ebay darf Kleinanbieter
zwingen, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal als Zahlungsweg
anzubieten. Das Bundeskartellamt werde kein Verfahren gegen Ebay
wegen der neuen Paypal-Richtlinie einleiten, sagte ein Sprecher der
Nachrichtenagentur ddp am Freitag in Bonn. Ebay-Verkäufer mit weniger
als 50 Bewertungspunkten müssen sich damit bei Paypal registrieren,
um Zahlungen entgegennehmen zu können. Die betroffenen Anbieter
hatten bei den Kartellprüfern beklagt, dass die Pflicht gegen
Wettbewerbsbestimmungen verstoße. Ebay nutze seine marktberrschende
Stellung aus und versuche das Tochterunternehmen zu stärken. Anbieter
müssen für den Paypal-Dienst rund 2 Euro pro 100 Euro Umsatz zahlen.
Das Kartellamt sehe nach Abwägung aller Vorteile einer
Paypal-Nutzung keinen Anlass, die Ebay-Richtlinie formell zu prüfen,
sagte der Sprecher. Das System gewähre einen reibungslosen Ablauf und
habe die Zahl von Käuferbeschwerden eindeutig reduziert. Von der
Regelung hätten alle Kunden einen Nutzen. Käufer können sich über
Paypal zusätzlich bei Ebay absichern. Das Unternehmen gewährleistet
die volle Rückerstattung des gezahlten Preises, sollte der Artikel
nicht geliefert werden oder der Beschreibung widersprechen.
Die Kartellprüfer hätten mit der Entscheidung aber nicht eindeutig
festgestellt, dass Ebay keine marktbeherrschende Stellung habe, fügte
der Sprecher hinzu. Die Frage der Marktbeherrschung bleibe weiterhin
offen. Berücksichtigt worden sei, dass die von dem Paypal-Zwang
betroffenen Anbieter auch andere Handelsplattformen nutzen könnten,
um ihre Waren an den Markt zu bringen.
Ebay-Geschäftsführer Stephan Zoll begrüßte die Entscheidung. «Das
Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der
Initiative profitieren.»
(ddp)
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