Ebay darf Verkäufer zu Paypal-Registrierung verpflichten
Freitag, 23. April 2010

Bonn (ddp). Das Online-Auktionshaus Ebay darf Kleinanbieter zwingen, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal als Zahlungsweg anzubieten. Das Bundeskartellamt werde kein Verfahren gegen Ebay wegen der neuen Paypal-Richtlinie einleiten, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur ddp am Freitag in Bonn. Ebay-Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten müssen sich damit bei Paypal registrieren, um Zahlungen entgegennehmen zu können. Die betroffenen Anbieter hatten bei den Kartellprüfern beklagt, dass die Pflicht gegen Wettbewerbsbestimmungen verstoße. Ebay nutze seine marktberrschende Stellung aus und versuche das Tochterunternehmen zu stärken. Anbieter müssen für den Paypal-Dienst rund 2 Euro pro 100 Euro Umsatz zahlen.

Das Kartellamt sehe nach Abwägung aller Vorteile einer Paypal-Nutzung keinen Anlass, die Ebay-Richtlinie formell zu prüfen, sagte der Sprecher. Das System gewähre einen reibungslosen Ablauf und habe die Zahl von Käuferbeschwerden eindeutig reduziert. Von der Regelung hätten alle Kunden einen Nutzen. Käufer können sich über Paypal zusätzlich bei Ebay absichern. Das Unternehmen gewährleistet die volle Rückerstattung des gezahlten Preises, sollte der Artikel nicht geliefert werden oder der Beschreibung widersprechen.

Die Kartellprüfer hätten mit der Entscheidung aber nicht eindeutig festgestellt, dass Ebay keine marktbeherrschende Stellung habe, fügte der Sprecher hinzu. Die Frage der Marktbeherrschung bleibe weiterhin offen. Berücksichtigt worden sei, dass die von dem Paypal-Zwang betroffenen Anbieter auch andere Handelsplattformen nutzen könnten, um ihre Waren an den Markt zu bringen.

Ebay-Geschäftsführer Stephan Zoll begrüßte die Entscheidung. «Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren.»

ddp.djn/sgr/mbr

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