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Tarife in der privaten Krankenversicherung |
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Freitag, 16. Mai 2008 |
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Tarifgestaltung in der privaten Krankenversicherung Wer in eine private Krankenversicherung zu wechseln gedenkt, der sollte sich gut überlegen, welche Leistungen er wirklich benötigt. Die Assekuranzen bietet sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf ihren Leistungskatalog an. Viele dieser Leistungen Kosten nur unnötig und werden vom Versicherten nicht wirklich benötigt. Nicht das es unnütz wäre was angeboten wird...es verteuert aber den Beitrag.
Bei Krankenhausaufenthalten beispielsweise besteht die Möglichkeit, ein Krankentagegeld festzulegen. Die Höhe bestimmt dabei der Versicherte selbst, je nach dem, welchen Betrag er benötigt. Auch kann gewählt werden, welche Art der Unterbringung erfolgen soll. So ist es möglich, für den Fall eines stationären Aufenthaltes ein Ein- oder Zweibettzimmer im Vertrag festzuschreiben. Auch eine Chefarztbehandlung ist möglich.
Selbstverständlich gilt auch bei der Tarifwahl im Rahmen eines Eintritts in die Private Krankenversicherung, dass Qualität ihren Preis hat. Je breiter das gebuchte Leistungsspektrum ist, desto höher fallen die zu entrichtenden Prämien aus.
Eine bei vielen Versicherten sehr populäre Variante ist ein Selbstbehalt. Bei einem solchen Tarif wird mit dem Versicherer vereinbart, dass pro Jahr eine Eigenbeteiligung in Höhe eines zu definierenden Betrages vom Versicherten selbst getragen wird. Dadurch lassen sich die Prämien in vielen Fällen deutlich senken. Wichtig ist bei einer solchen Konstruktion, dass für den Kunden die Möglichkeit besteht. In späteren Jahren wieder in einen Tarif ohne Eigenbeteiligung zu wechseln. Bei vielen Anbietern ist genau das jedoch mit Schwierigkeiten verbunden.
Eine Selbstbeteiligung ist immer dann lohnenswert, wenn der Versicherte gesund ist. Bei einer Erkrankung und einer folgenden Behandlung ist die Ersparnis schnell dahin, will die Rechnung vom Arzt aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Gestaltungsmöglichkeiten bestehen auch im Hinblick auf Zahn- und Brillenersatz. Auch hier gilt: Qualität hat ihren Preis - es sollten stets nur Leistungen gebucht und bezahlt werden, die tatsächlich einen Nutzen bringen. Eine Überversicherung bringt dem Versicherten nichts und kosten unnötig viel Geld.
Fazit: Was nicht wirklich benötigt wird, sollte man sich, im warsten Sinne des Wortes, sparen. Für Arbeitnehmer ist, z.B ein Krankentagegeld erst erforderlich wenn die Lohnfortzahlung aussetzt. Für Selbstständige wiederrum wird Sie in der Regel ab dem ersten Tag benötigt. Ähnliches gilt für den Selbstbehalt. Hier muss man rechnen. Als Faustregel gilt: Die jährliche Selbstbeteiligung durch 12 Teilen und zum Monatsbeitrag addieren. Dies vergleicht nun mit dem Monatsbeitrag mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung. So kann man abschätzen was günstiger werden könnte. Unnötig gebuchte Leistungen Kosten viel Geld und man sollte sich den Tarif wirklich Massschneidern. Des weiteren ist es auch nicht immer gesagt das die Zusatzleistungen wirklich erbracht werden. Immer öfter streiten auch private Krankenversicherungen und deren Kunden vor Gericht darüber ob Behandlungen medizinisch notwendig waren.
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