Allgemeine VerbraucherInfos zur Schufa
Montag, 27. April 2009

Scoring & Co: Informationen zum Bonitätsprüfungssystem der Schufa


Die SCHUFA als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
ist eine privatwirtschaftlich finanzierte Auskunftei, welche Daten der Verbraucher rund ums Kreditwesen sammelt. Getragen wird die Gesellschaft von der kreditgebenden Wirtschaft, von Banken, Sparkassen, Leasinggesellschaften und Kreditkartenunternehmen.
Der Zweck der SCHUFA ist demzufolge auch ein privatwirtschaftlicher: Sie soll die Finanzhäuser vor Kreditausfällen durch Zahlungsunfähigkeit oder mangelnde Zahlungsmoral der Kunden schützen. Die von der SCHUFA gesammelten Informationen warnen Banken und Sparkassen vor unzuverlässigen Kreditnehmern und Betrügern. Mitunter schreibt sich die SCHUFA gern auf die Fahnen, den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Dieses Argument lassen Verbraucherschützer hingegen nicht gelten, sie verweisen auf die Gefahr einer finanziellen Entmündigung der Menschen.


Die SCHUFA arbeitet eng mit ihren Partnerunternehmen, den Banken, Sparkassen und Leasinggesellschaften zusammen. Diese füttern sie mit Daten über einzelne Personen. Die SCHUFA selbst führt niemals personenbezogene Recherchen durch oder forscht im finanziellen Hintergrund der Verbraucher. Sie sammelt lediglich die ihr übermittelten Daten, bereitet sie auf und speichert sie. Zunächst gehören der Name, das Geburtsdatum und der Wohnort zu diesen Daten.


Zu diesen personenbezogenen Angaben kommen Informationen über bestehende Girokonten und Leasingverträge, über Mobilfunkverträge, laufende Kredite und Darlehen und über Bürgschaften. Gespeichert werden auch konto- und vertragsrelevante Details wie etwa Kreditlaufzeiten. Als negative Daten gehen Mahnungen, denen nicht widersprochen wurde, sowie Kündigungen oder Schwierigkeiten bei der Rückzahlung in die SCHUFA-Akte ein. Als ebenso negativ sind Informationen rund um gerichtliche Zwangsvollstreckungen einzustufen. Dazu gehören offene gerichtliche Mahnbescheide, eidesstattliche Erklärungen, laufende Insolvenzverfahren gegen den Verbraucher oder Haftbefehle zur Erzwingung der eidesstattlichen Erklärung. Nicht gespeichert werden persönliche Daten wie etwa der Familienstand und Angaben zum Beschäftigungsverhältnis und zum Einkommen des Verbrauchers. Auch das Vermögen des Einzelnen wird in den Akten der SCHUFA nicht erfasst.


Die bei der SCHUFA gespeicherten Daten haben keinen unbegrenzten Bestand, sie werden nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht. Die Information über geleistete Bürgschaften werden sofort getilgt, nachdem die Hauptschuld beglichen wurde. Daten über Girokonten verschwinden sofort nach deren ordnungsgemäßer Auflösung. Negative Informationen halten sich dagegen etwas länger im Datenbestand der SCHUFA. So etwa die Angaben über nicht vertragsgemäß abgelaufene Kredittilgungen und Angaben der Amtsgerichte für Schuldenfragen, wie etwa eidesstattliche Erklärungen oder Haftbefehle. Diese werden erst drei Jahre später gelöscht. Trotz dieser Fristen kann es vorkommen, dass sich Daten etwas länger im Bestand der SCHUFA halten.


Dies können Verbraucher kontrollieren, denn die SCHUFA ist verpflichtet, dem Verbraucher sämtliche, ihn betreffende Daten offen zu legen. Sollten Daten unrechtmäßig gespeichert sein, so kann der Verbraucher die Löschung verlangen, nach Prüfung der Rechtmäßigkeit werden unnötige oder falsche Informationen schließlich entfernt.

Längst sind es nicht mehr nur Banken, welche die Daten der SCHUFA nutzen. Auch zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages oder zur Eröffnung eines Kundenkontos im Handel werden die Informationen eingeholt. Schließlich geht hier das Unternehmen gegenüber dem Verbraucher in finanzielle Vorleistung. Nicht selten verlangen Vermieter von neuen Mietern eine Auskunft der SCHUFA und auch das Beispiel der Versicherung zeigt, wie viel von der positiven Bonitätsprüfung abhängt. Um die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Neukunden einschätzen zu können, rufen die Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute seinen Score-Wert ab. Dieser wird von der SCHUFA mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens ermittelt. Je näher der Score-Wert des Einzelnen am Maximalwert 1.000 liegt, umso niedriger wird das Risiko eines Kreditausfalls für die Bank beziffert.


Die Ermittlung des Score-Wertes ist jedoch höchst umstritten. Nicht die persönlichen Einkommensverhältnisse oder sein finanzieller Hintergrund werden berücksichtigt. Vielmehr werden alle Verbraucher in Gruppen gleicher Datenprofile eingeordnet. Der Score-Wert des Einzelnen orientiert sich also am durchschnittlichen Risiko aller Personen in seiner Gruppe. Bei Verbraucherschützern ist dieser Score-Wert höchst umstritten, da er keine individuelle Beurteilung des Einzelnen zulässt. Positiv auf den Score-Wert können sich ein fortgeschrittenes Alter oder die langjährige Führung nur eines einzigen Kontos auswirken. Häufige Kreditaufnahmen, der falsche Wohnort oder ein sehr junges Alter können durchaus negativ zu Buche schlagen. Auch über den persönlichen Score-Wert kann sich jeder Verbraucher bei der SCHUFA informieren.


Informationen zu schufafreihen Krediten erhalten Sie auf folgender Webseite


Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 11. April 2010 )
 

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