Weg zum «privaten» Mittagessen im Arbeitsalltag ist unfallversichert
Dienstag, 27. April 2010
Weg zum «privaten» Mittagessen im Arbeitsalltag ist unfallversichert

Kassel (ddp). Auch der Weg zu einem «privaten» Mittagessen an einem normalen Arbeitstag ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das am Dienstag in Kassel verkündet wurde. Im konkreten Fall muss die Berufsgenossenschaft Bau den Motorradunfall eines Steinmetzes aus dem Westerwald als Versicherungsfall anerkennen. Der Mann war im April 2005 auf dem Weg zum Mittagessen bei seiner Freundin verunglückt und hatte sich verletzt.

Schon die beiden ersten Instanzen hatten zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Dagegen ging die Berufsgenossenschaft in Revision. Sie argumentierte, der Mann habe vorrangig bei seiner Freundin sein wollen. Das Mittagessen habe nicht im Vordergrund gestanden. Als Beleg führte die Versicherung eine Aussage des Mannes an, wonach dieser erklärt habe, er sei trotz knapp bemessener Zeit zu seiner Freundin gefahren, weil ihm jede Minute mit ihr lieber sei als mit seinen Arbeitskollegen.

Die Berufsgenossenschaft hatte geltend gemacht, eine Mittagspause solle der Erholung des Arbeitnehmers dienen. In dem Fall sei aber mehr als die Hälfte der verfügbaren Zeit für Fahrten aufgewandt worden. Die Kasseler Richter erklärten den Zeitaufwand für «nicht unverhältnismäßig». Außerdem sei eindeutig, dass es sich um eine Fahrt zum Mittagessen handelte.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird ausschließlich aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert. Ihre Leistungen sind umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. So kann ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall berufliche Rehabilitation auf Kosten der Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Wenn nötig, müssen auch Fortbildungen oder Umschulungen bezahlt werden.

(Aktenzeichen: B 2 U 23/09 R)

(ddp)

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