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Bundestag beschließt Härtefallregelung für «Hartz IV»-Empfänger |
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Donnerstag, 22. April 2010 |
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Berlin (ddp). Der Bundestag hat die vom Bundesverfassungsgericht
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beschlossen. Künftig haben Langzeitarbeitslose Anspruch auf
zusätzliche Leistungen, wenn sie einen laufenden und besonderen
Bedarf zur Deckung des Existenzminimums nachweisen können. Die
Koalition bezifferte die Mehrkosten auf rund 100 Millionen Euro,
wobei der größte Teil mit 92 Millionen Euro auf den Bund entfallen
soll. In wenigen Fällen könnten auch für die Kommunen zusätzliche
Kosten von schätzungsweise bis zu acht Millionen Euro pro Jahr
entstehen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Der Bundestag stimmte den Regelungen, die in den
Ausschussberatungen an das Gesetz zur Abschaffung des
Finanzplanungsrates angekoppelt wurden, am Donnerstag mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen zu. Die Opposition kritisierte die Eile, mit
der das Gesetz durchgesetzt worden sei. Die Härtefallregelung könne
nicht losgelöst von der Neubestimmung der ebenfalls vom
Verfassungsgericht geforderte Anpassung der «Hartz IV»-Regelsätze
bestimmt werden. Der gefundene Kompromiss sei lediglich eine
«Minimallösung».
(ddp)
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