Bundesrechnungshof moniert Regelung zur Wohnkostenübernahme
Donnerstag, 22. April 2010
Bundesrechnungshof moniert Regelung zur Wohnkostenübernahme

Berlin (ddp-bln). Das Land Berlin ist nach Ansicht des Bundesrechnungshofs noch immer zu großzügig gegenüber «Hartz IV»-Empfängern. Die erst im vergangenen Jahr geänderte Regelung zur Übernahme von Wohnkosten verstoße erneut «teilweise gegen Bundesrecht», moniert der Bundesrechnungshof in einem jetzt erschienenen Bericht, wie die «Berliner Zeitung» (Donnerstagausgabe) schreibt. Dem Bund entstehe dadurch «jährlich ein Schaden in Millionenhöhe».

Weiter heißt es in dem Papier, dass das Bundesarbeitsministerium das Land Berlin auffordern sollte, die Regelung «unverzüglich» zu ändern. Außerdem müsse das Ministerium prüfen, inwieweit der Bund «vom Land weiteren Schadensersatz verlangen kann», fordert der Rechnungshof.

Bei dem Streit geht es um die Frage, wie lange das Land Berlin die Unterkunftskosten für «Hartz IV»-Empfänger zahlen darf, wenn die Ausgaben für Miete und Heizung die festgelegten Richtwerte übersteigen. Das Bundesrecht schreibt vor, dass die höheren Kosten längstens sechs Monate gezahlt werden. Die neue Berliner Regelung erlaubt dem Blatt zufolge aber im Einzelfall eine Übernahme der Kosten bis zu zwölf Monate. Die Senatsverwaltung für Soziales verteidigt der Zeitung zufolge ihre neuen Vorschriften als gesetzeskonform.

Schon einmal hatte das Land Berlin wegen der Unterkunftskosten für «Hartz IV»-Empfänger Schadenersatz leisten müssen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verpflichtete das Land Berlin Mitte Dezember zur Rückzahlung von 13 Millionen Euro, weil die vom rot-roten Senat erlassene Umzugsregelung für «Hartz IV»-Empfänger «offen gesetzwidrig» sei.

Der FDP-Fraktionschef Christoph Meyer fordert den rot-roten Senat auf, endlich eine «zweifelsfrei gesetzeskonforme» Regelung zu treffen und sich dabei an den Regelungen anderer Länder zu orientieren.

Die Arbeitsmarktexpertin der Linksfraktion, Elke Breitenbach, sagte, durch die bisherige Regelung könnten in Berlin die festgelegten Wohnkosten in Einzelfällen überschritten werden. Diese «politisch gewollte Härtefallregelung» gelte insbesondere für Schwangere, Alleinerziehende oder für Kinder bei wichtigen sozialen Bezügen.

(ddp)

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