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Berlin (ddp-bln). Das Land Berlin ist nach Ansicht des
Bundesrechnungshofs noch immer zu großzügig gegenüber «Hartz
IV»-Empfängern. Die erst im vergangenen Jahr geänderte Regelung zur
Übernahme von Wohnkosten verstoße erneut «teilweise gegen
Bundesrecht», moniert der Bundesrechnungshof in einem jetzt
erschienenen Bericht, wie die «Berliner Zeitung» (Donnerstagausgabe)
schreibt. Dem Bund entstehe dadurch «jährlich ein Schaden in
Millionenhöhe».
Weiter heißt es in dem Papier, dass das Bundesarbeitsministerium
das Land Berlin auffordern sollte, die Regelung «unverzüglich» zu
ändern. Außerdem müsse das Ministerium prüfen, inwieweit der Bund
«vom Land weiteren Schadensersatz verlangen kann», fordert der
Rechnungshof.
Bei dem Streit geht es um die Frage, wie lange das Land Berlin die
Unterkunftskosten für «Hartz IV»-Empfänger zahlen darf, wenn die
Ausgaben für Miete und Heizung die festgelegten Richtwerte
übersteigen. Das Bundesrecht schreibt vor, dass die höheren Kosten
längstens sechs Monate gezahlt werden. Die neue Berliner Regelung
erlaubt dem Blatt zufolge aber im Einzelfall eine Übernahme der
Kosten bis zu zwölf Monate. Die Senatsverwaltung für Soziales
verteidigt der Zeitung zufolge ihre neuen Vorschriften als
gesetzeskonform.
Schon einmal hatte das Land Berlin wegen der Unterkunftskosten für
«Hartz IV»-Empfänger Schadenersatz leisten müssen. Das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verpflichtete das Land Berlin
Mitte Dezember zur Rückzahlung von 13 Millionen Euro, weil die vom
rot-roten Senat erlassene Umzugsregelung für «Hartz IV»-Empfänger
«offen gesetzwidrig» sei.
Der FDP-Fraktionschef Christoph Meyer fordert den rot-roten Senat
auf, endlich eine «zweifelsfrei gesetzeskonforme» Regelung zu treffen
und sich dabei an den Regelungen anderer Länder zu orientieren.
Die Arbeitsmarktexpertin der Linksfraktion, Elke Breitenbach,
sagte, durch die bisherige Regelung könnten in Berlin die
festgelegten Wohnkosten in Einzelfällen überschritten werden. Diese
«politisch gewollte Härtefallregelung» gelte insbesondere für
Schwangere, Alleinerziehende oder für Kinder bei wichtigen sozialen
Bezügen.
(ddp)
Informativ und ständig aktualisierte Meldungen zu verwandten Themen: Die Gewerkschaften in Rheinland-Pfalz hoffen auf eine Korrektur
der «Hartz IV»-Regelsätze für Kinder durch das
Bundesverfassungsgericht. Die heute gültigen Regelsätze für Kinder
seien «Armutssätze», sagte DGB-Landeschef Dietmar Muscheid am
Dienstag ... Die katholische Kirche sucht das Gespräch mit Menschen, die in
den 50er und 60er Jahren in ihren Kinderheimen misshandelt wurden.
Für sie wird ab Mittwoch eine telefonische Hotline geschaltet. Im ... Mit einer gesetzlichen Klarstellung will die Bundes regierung
mögliche Rentenkürzungen auch in konjunkturell schwachen Zeiten
ausschließen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte am
Wochenende das von Bundessozialminister Olaf Scholz (SPD)
angekündigte Vorhaben.
... Verbraucherschützer kritisieren die vor allem für Selbstständige
gedachte Rürup-Rente als zu unflexibel und riskant. Vor allem als
fondsge bundene Versicherung in Kombination mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung sei sie problematisch, sagte Andrea
Hoffmann ... SPD-Spitzenkandidatin Hannelore Kraft ruft mit ihrem Vorschlag
zur Beschäftigung von «Hartz IV»-Empfängern in Altenheimen oder
Sportvereinen immer mehr Kritiker auf den Plan. Das
Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, ... Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat vor Kürzungen im
Sozialetat gewarnt. Nur dort, und an keiner anderen Stelle des
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Steuersenkungen refinanzieren.
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