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Berlin (ddp). Die Opposition sieht nach der Aussage von
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vor dem
Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestages viele Widersprüche. So
habe der Minister nicht «substanziell» erklären können, warum er mit
Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und
Verteidigungsstaatssekretär Peter Wichert zwei seiner wichtigsten
Mitarbeiter entlassen habe, sagte der SPD-Verteidigungsexperte Rainer
Arnold am Donnerstag am Rande der Ausschussberatungen.
Auch sei unklar geblieben, warum der Minister seine Einschätzung
über die Angemessenheit des Luftschlages von Kundus am 4. September
2009 geändert habe. Ähnlich äußerten sich Vertreter von Grünen und
Linken.
Guttenberg hatte Schneiderhan und Wichert im November entlassen.
Anlass war die geplante Veröffentlichung eines Berichts der deutschen
Militärpolizei zum Luftangriff auf die beiden von den Taliban
gekaperten Tanklaster in der «Bild»-Zeitung, wie der Minister am
Donnerstag vor dem Ausschuss sagte. Schneiderhan und Wichert hätten
ihm vorenthalten, dass dieser Bericht existiere. Eine Desinformation
ihres Ministers haben die beiden stets bestritten.
Arnold und Linken-Obmann Paul Schäfer forderten eine
Gegenüberstellung der drei Beteiligten im Untersuchungsausschuss. Es
gebe «offensichtlich konträre Darstellungen», sagte Schäfer.
Gleichzeitig seien Guttenbergs Erklärungen zu den Motiven für die
Entlassung seiner Spitzenleute «nebulös« gewesen. Auch seine
Kehrtwende bei der Bewertung des Angemessenheit des Anschlages sei
»nicht plausibel«. Arnold kritisierte weiter, der Minister habe auf
»Basis einer Boulevardzeitung zwei verdiente Mitglieder seines Hauses
stillos und würdelos in die Wüste geschickt«.
Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripour,
sagte, Guttenberg habe sich in seiner Aussage selbst in «viele
Widersprüche» verwickelt. Der sonstige »Mister Klartext« habe zudem
auch bei Nachfragen der Opposition eng an seinem Manuskript gehangen.
Guttenberg hatte den Luftschlag von Kundus zunächst als
»militärisch angemessen" bezeichnet und diese Einschätzung später
zurückgenommen.
(ddp)
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