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Mainz (ddp-rps). Die rheinland-pfälzische SPD schlägt eine
Verbandsklage gegen das Internet-Unternehmen Google wegen dessen
Vorgehen bei der Datensammlung für das Programm «Google Street View»
vor. Google verschaffe sich derzeit durch das Abfilmen ganzer
Straßenzüge in Deutschland ungeheure Datenmengen, sagte der
SPD-Innenpolitiker Carsten Pörksen am Mittwoch in der Aktuellen
Stunde des Mainzer Landtags. Dass Google, wie gerade auch
bekanntgeworden, dabei auch WLAN-Netze scanne, habe seine «großen
Zweifel» an der Seriosität des Unternehmens bestätigt. Auch CDU und
FDP äußerten scharfe Kritik an dieser Praxis von Google.
Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) sagte, man prüfe die
Möglichkeit einer solchen Verbandsklage. Zudem überlege
Rheinland-Pfalz, sich der Bundesratsinitiative von Hamburg
anzuschließen, mit der Google zu mehr Transparenz und Datenschutz
verpflichten werden soll. Überdies werde das Land auch eigene
Vorschläge dazu machen.
Bamberger sagte, Google habe die kritisierte Praxis inzwischen
auch eingeräumt. Google lasse beim Datenschutz «jegliche Sensibilität
vermissen», das Vorgehen des Unternehmens sei «nicht hinnehmbar».
Google müsse dringend für die notwendige Transparenz sorgen. «Es geht
um den Schutz der Privatheit und der Persönlichkeit, das sind
existenzielle Grundrechte unserer Verfassung und Ordnung», betonte
der Minister.
Die Hamburger Initiative sehe etwa vor, dass das Abfilmen von
Straßen vor Beginn öffentlich gemacht werden und auch die
Datenschutzbeauftragten davon in Kenntnis gesetzt werden müssten.
Weiter sind ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht für Hausbesitzer
und Mieter vorgesehen sowie Bußgelder bei Verstößen. Pörksen
kritisierte allerdings die bislang vorgesehene Bußgeldhöhe von 50 000
Euro als zu gering. «Wer so viel Geld macht wie Google, für den sind
50 000 Euro ein Taschengeld», sagte Pörksen.
Er selbst habe bis heute auf seinen bei Google eingelegten
Widerspruch keine Antwort bekommen, sagte Pörksen. Das zeige, wie
Google mit den Einsprüchen umgehe. Weil der Einzelne wenig Chancen
habe, brauche es deshalb eine Verbandsklage gegen das Unternehmen,
argumentierte der SPD-Abgeordnete.
Auch die CDU forderte, die Widerspruchsrechte zu stärken. Zugleich
müsse aber auch der Selbstschutz der Verbraucher durch mehr
Aufklärung und Kompetenzvermittlung gestärkt werden, sagte die
CDU-Innenpolitikerin Marlies Kohnle-Gros.
Der FDP-Abgeordnete Walter Strutz forderte gar eine «Umkehr der
Beweislast». Man müsse dazu kommen, dass nicht der Betroffene
Widerspruch einlegen müsse, sondern das Unternehmen im Vorhinein das
Einverständnis der Betroffenen einholen müsse. Bamberger sagte zu,
auch darüber «nachzudenken».
(ddp)
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