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Berlin (ddp). Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg
(CSU) ruft zu einem fairen und sachgerechten Urteil über den
umstrittenen Luftschlag von Kundus auf. Man sollte «nicht die
Maßstäbe verlieren, wer Angreifer und wer Verteidiger ist», sagte
Guttenberg am Donnerstag vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss des
Bundestages in Berlin. Zugleich machte er deutlich, dass rückblickend
der Bombenangriff mit Dutzenden getöteten Zivilsten in
Nordafghanistan falsch gewesen sei.
«Es steht außer Frage, dass Angriff nicht hätte erfolgen müssen,
ja nicht hätte erfolgen dürfen», sagte der Minister. Bei Bewertung
aller Umstände sei klar geworden, dass die Bedrohungsklage damals
nicht «so unmittelbar» gewesen sei, um in einem solchen Umfang
Verluste in Kauf zu nehmen. Dies habe Oberst Georg Klein aber zum
Zeitpunkt seiner Entscheidung am 4. September 2009 nicht gewusst.
Dieser habe zum Zeitpunkt des Angriffsbefehls davon ausgehen müssen,
dass der Luftschlag «militärisch angemessen» gewesen sei.
Ein Minister müsse aber bei seinen Bewertungen nicht nur den
militärischen Aspekt im Auge haben, sondern er sei auch für die
politische Gesamteinschätzung verantwortlich, sagte Guttenberg
weiter. «Rückblickend stellen wir fest, dass es richtig gewesen wäre,
wenn der Luftschlag von Kundus unterblieben wäre.» Mit seiner
Neubewertung der Ereignisse habe er deutlich machen wollen, dass die
Bundeswehr in Afghanistan nicht bewusst Opfer einkalkuliere.
Doch seien Vorverurteilungen unangebracht, mahnte der
CSU-Politiker. Denn selbst, wenn man heute feststelle, dass ein
«bestimmtes militärisches Vorgehen nicht notwendig» gewesen sei, «ist
dies nicht notwendigerweise mit einem Vorwurf an die Soldaten
verbunden». Daher habe er sich bei der politischen Neubewertung im
Dezember ausdrücklich vor den befehlshabenden Bundeswehroberst
gestellt.
Oberst Klein hatte am 4. September vergangenen Jahres den
NATO-Luftschlag gegen zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge in
Nordafghanistan befohlen. Dabei waren bis zu 142 Menschen getötet
worden. Vor wenigen Tagen erst hatte die Bundesanwaltschaft das
Ermittlungsverfahren gegen Klein wegen möglicher Kriegsverbrechen
jedoch eingestellt.
In seiner knapp eineinhalbstündigen Ausführung vor dem Ausschuss
verteidigte Guttenberg die Entlassung von Generalinspekteur Wolfgang
Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert. «Es war nicht der
Inhalt der Dokumente, der den Grund für die Trennung gab, sondern die
Erkenntnis, dass zentrale Dokumente weder erwähnt noch vorgelegt
wurden», unterstrich der Minister. Damit habe er «weder die fachliche
Kompetenz noch die persönliche Integrität» der beiden Spitzenbeamten
infrage stellen wollen. Guttenberg betonte: «Für die Fehleinschätzung
(zum Luftschlag) trage ich die politische Verantwortung.»
(ddp)
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