Guttenberg fordert Fairness bei Urteil über Kundus-Luftschlag
Donnerstag, 22. April 2010
Guttenberg fordert Fairness bei Urteil über Kundus-Luftschlag

Berlin (ddp). Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ruft zu einem fairen und sachgerechten Urteil über den umstrittenen Luftschlag von Kundus auf. Man sollte «nicht die Maßstäbe verlieren, wer Angreifer und wer Verteidiger ist», sagte Guttenberg am Donnerstag vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin. Zugleich machte er deutlich, dass rückblickend der Bombenangriff mit Dutzenden getöteten Zivilsten in Nordafghanistan falsch gewesen sei.

«Es steht außer Frage, dass Angriff nicht hätte erfolgen müssen, ja nicht hätte erfolgen dürfen», sagte der Minister. Bei Bewertung aller Umstände sei klar geworden, dass die Bedrohungsklage damals nicht «so unmittelbar» gewesen sei, um in einem solchen Umfang Verluste in Kauf zu nehmen. Dies habe Oberst Georg Klein aber zum Zeitpunkt seiner Entscheidung am 4. September 2009 nicht gewusst. Dieser habe zum Zeitpunkt des Angriffsbefehls davon ausgehen müssen, dass der Luftschlag «militärisch angemessen» gewesen sei.

Ein Minister müsse aber bei seinen Bewertungen nicht nur den militärischen Aspekt im Auge haben, sondern er sei auch für die politische Gesamteinschätzung verantwortlich, sagte Guttenberg weiter. «Rückblickend stellen wir fest, dass es richtig gewesen wäre, wenn der Luftschlag von Kundus unterblieben wäre.» Mit seiner Neubewertung der Ereignisse habe er deutlich machen wollen, dass die Bundeswehr in Afghanistan nicht bewusst Opfer einkalkuliere.

Doch seien Vorverurteilungen unangebracht, mahnte der CSU-Politiker. Denn selbst, wenn man heute feststelle, dass ein «bestimmtes militärisches Vorgehen nicht notwendig» gewesen sei, «ist dies nicht notwendigerweise mit einem Vorwurf an die Soldaten verbunden». Daher habe er sich bei der politischen Neubewertung im Dezember ausdrücklich vor den befehlshabenden Bundeswehroberst gestellt.

Oberst Klein hatte am 4. September vergangenen Jahres den NATO-Luftschlag gegen zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge in Nordafghanistan befohlen. Dabei waren bis zu 142 Menschen getötet worden. Vor wenigen Tagen erst hatte die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Klein wegen möglicher Kriegsverbrechen jedoch eingestellt.

In seiner knapp eineinhalbstündigen Ausführung vor dem Ausschuss verteidigte Guttenberg die Entlassung von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert. «Es war nicht der Inhalt der Dokumente, der den Grund für die Trennung gab, sondern die Erkenntnis, dass zentrale Dokumente weder erwähnt noch vorgelegt wurden», unterstrich der Minister. Damit habe er «weder die fachliche Kompetenz noch die persönliche Integrität» der beiden Spitzenbeamten infrage stellen wollen. Guttenberg betonte: «Für die Fehleinschätzung (zum Luftschlag) trage ich die politische Verantwortung.»

(ddp)

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