Baden-Württemberg will neue Amnestieregelung für Waffen
Dienstag, 27. April 2010
Baden-Württemberg will neue Amnestieregelung für Waffen

Stuttgart (ddp-bwb). Die baden-württembergische Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative für eine neue Amnestieregelung die Abgabe von illegalen Waffen weiter voranbringen. Die jüngste Amnestieregelung sei ein großer Erfolg gewesen, sagte Innenminister Heribert Rech (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Dies zeige sich daran, dass auch nach dem Ablauf der Regelung weiterhin Waffen abgegeben würden. Die zeitliche Befristung einer solchen Regelung bleibe den Beratungen auf Bundesebene überlassen. Er und Justizminister Ullrich Goll (FDP) plädierten jedoch für eine sechsmonatige Amnestie. Das Land wolle die neue Strafverzichtsregelung zudem auf Munition ausweiten.

Damit folge die Landesregierung den Empfehlungen des Sonderauschusses «Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen. Jugendgefährdung und Jugendgewalt», sagte Rech. Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen am 11. März 2009 hätten die Bürger in Baden-Württemberg zahlreich von der straffreien Abgabe von Waffen Gebrauch gemacht. Seit Geltung des verschärften Waffengesetzes ab 25. Juli 2009 bis zum Ablauf der Amnestiefrist Ende Dezember 2009 seien im Südwesten insgesamt 53 000 Waffen abgegeben worden, darunter 7000 illegale. Bundesweit seien in diesem Zeitraum 200 000 Waffen abgegeben worden.

Nach Angaben des Innenministers gibt es in Baden-Württemberg und Bayern bundesweit die meisten Jäger und Schützen. Bei 2009 seien bei 1500 Kontrollen im Land 700 Beanstandungen wegen falscher Aufbewahrung von Waffen ausgesprochen worden. Kontrolliert worden seien dabei die Waffenbesitzer, die auf wiederholte Anfrage keine plausible Auskunft über die Aufbewahrung ihrer Waffen gegeben hätten. Alle Kontrollbehörden im Land seien aufgefordert, bis Mitte 2011 über den Verlauf der Überprüfungen zu berichten.

Der stellvertretende FDP-Landtagsfraktionschef Hagen Kluck gab zu bedenken, dass die Neuauflage der Regelung mit einer Informationskampagne einhergehen müsse. Den Besitzern illegaler Schusswaffen müsse klar werden, dass dies die letzte Gelegenheit sei, sich ohne harte Strafen illegaler Waffen zu entledigen. Illegaler Waffenbesitz könne mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße bestraft werden.

(ddp)

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