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Stuttgart (ddp-bwb). Die baden-württembergische Landesregierung
will mit einer Bundesratsinitiative für eine neue Amnestieregelung
die Abgabe von illegalen Waffen weiter voranbringen. Die jüngste
Amnestieregelung sei ein großer Erfolg gewesen, sagte Innenminister
Heribert Rech (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Dies zeige sich daran,
dass auch nach dem Ablauf der Regelung weiterhin Waffen abgegeben
würden. Die zeitliche Befristung einer solchen Regelung bleibe den
Beratungen auf Bundesebene überlassen. Er und Justizminister Ullrich
Goll (FDP) plädierten jedoch für eine sechsmonatige Amnestie. Das
Land wolle die neue Strafverzichtsregelung zudem auf Munition
ausweiten.
Damit folge die Landesregierung den Empfehlungen des
Sonderauschusses «Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und
Wendlingen. Jugendgefährdung und Jugendgewalt», sagte Rech. Nach dem
Amoklauf von Winnenden und Wendlingen am 11. März 2009 hätten die
Bürger in Baden-Württemberg zahlreich von der straffreien Abgabe von
Waffen Gebrauch gemacht. Seit Geltung des verschärften Waffengesetzes
ab 25. Juli 2009 bis zum Ablauf der Amnestiefrist Ende Dezember 2009
seien im Südwesten insgesamt 53 000 Waffen abgegeben worden, darunter
7000 illegale. Bundesweit seien in diesem Zeitraum 200 000 Waffen
abgegeben worden.
Nach Angaben des Innenministers gibt es in Baden-Württemberg und
Bayern bundesweit die meisten Jäger und Schützen. Bei 2009 seien bei
1500 Kontrollen im Land 700 Beanstandungen wegen falscher
Aufbewahrung von Waffen ausgesprochen worden. Kontrolliert worden
seien dabei die Waffenbesitzer, die auf wiederholte Anfrage keine
plausible Auskunft über die Aufbewahrung ihrer Waffen gegeben hätten.
Alle Kontrollbehörden im Land seien aufgefordert, bis Mitte 2011 über
den Verlauf der Überprüfungen zu berichten.
Der stellvertretende FDP-Landtagsfraktionschef Hagen Kluck gab zu
bedenken, dass die Neuauflage der Regelung mit einer
Informationskampagne einhergehen müsse. Den Besitzern illegaler
Schusswaffen müsse klar werden, dass dies die letzte Gelegenheit sei,
sich ohne harte Strafen illegaler Waffen zu entledigen. Illegaler
Waffenbesitz könne mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren oder einer
Geldbuße bestraft werden.
(ddp)
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