Verfahren zu polenfeindlichen NPD-Plakaten in Görlitz eingestellt
Freitag, 23. April 2010
Verfahren zu polenfeindlichen NPD-Plakaten in Görlitz eingestellt

Görlitz (ddp-lsc). Das Ermittlungsverfahren wegen polenfeindlicher Wahlplakate der rechtsextremen NPD in Görlitz ist eingestellt worden. Offen bleibe, ob und welchem Umfang der Inhalt der Plakate mit der Aufschrift «Polen-Invasion stoppen!» den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz am Freitag mit. Da diese Frage «hoch umstritten» sei, könne den Beschuldigten, die selbst keine Juristen seien, kein Vorsatz nachgewiesen werden, hieß es. Dies sei aber zur Erfüllung des Tatbestandes Volksverhetzung erforderlich.

Die Staatsanwaltschaft verwies zur Begründung auf Artikel 5 des Grundgesetzes zur freien Meinungsäußerung. Dieses Recht umfasse «insbesondere im politischen Meinungskampf Kritik, welche auch in überspitzter und polemischer Form geäußert werden kann». Strafbar sei es, wenn dadurch die Menschenwürde verletzt werde. Volksverhetzung liege vor, wenn mit der Meinungsäußerung anderen Personen generell deren «Menschentum» und somit ihr Lebensrecht in der staatlichen Gemeinschaft bestritten oder in Frage gestellt werde, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die NPD hatte die Plakate im Wahlkampf 2009 in Görlitz aufgehängt. Eine Prüfung der dortigen Staatsanwaltschaft und der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft hatte damals zunächst ergeben, dass Volksverhetzung nicht vorliege, dazu hätte sich die Aufschrift gegen Teile der inländischen Bevölkerung richten müssen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Plakaten mit demselben Motiv aus Mecklenburg-Vorpommern hatte die Görlitzer Staatsanwaltschaft Ende September Ermittlungen aufgenommen.

(ddp)

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