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Görlitz (ddp-lsc). Das Ermittlungsverfahren wegen polenfeindlicher
Wahlplakate der rechtsextremen NPD in Görlitz ist eingestellt worden.
Offen bleibe, ob und welchem Umfang der Inhalt der Plakate mit der
Aufschrift «Polen-Invasion stoppen!» den Tatbestand der
Volksverhetzung erfülle, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz am
Freitag mit. Da diese Frage «hoch umstritten» sei, könne den
Beschuldigten, die selbst keine Juristen seien, kein Vorsatz
nachgewiesen werden, hieß es. Dies sei aber zur Erfüllung des
Tatbestandes Volksverhetzung erforderlich.
Die Staatsanwaltschaft verwies zur Begründung auf Artikel 5 des
Grundgesetzes zur freien Meinungsäußerung. Dieses Recht umfasse
«insbesondere im politischen Meinungskampf Kritik, welche auch in
überspitzter und polemischer Form geäußert werden kann». Strafbar sei
es, wenn dadurch die Menschenwürde verletzt werde. Volksverhetzung
liege vor, wenn mit der Meinungsäußerung anderen Personen generell
deren «Menschentum» und somit ihr Lebensrecht in der staatlichen
Gemeinschaft bestritten oder in Frage gestellt werde, teilte die
Staatsanwaltschaft mit.
Die NPD hatte die Plakate im Wahlkampf 2009 in Görlitz aufgehängt.
Eine Prüfung der dortigen Staatsanwaltschaft und der Dresdner
Generalstaatsanwaltschaft hatte damals zunächst ergeben, dass
Volksverhetzung nicht vorliege, dazu hätte sich die Aufschrift gegen
Teile der inländischen Bevölkerung richten müssen. Nach einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Plakaten mit demselben
Motiv aus Mecklenburg-Vorpommern hatte die Görlitzer
Staatsanwaltschaft Ende September Ermittlungen aufgenommen.
(ddp)
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