NPD-Fraktionschef Pastörs am 6. Mai wegen Volksverhetzung vor Gericht
Montag, 26. April 2010
NPD-Fraktionschef Pastörs am 6. Mai wegen Volksverhetzung vor Gericht

Schwerin (ddp-nrd). Der Fraktionschef der rechtsextremistischen NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, muss sich ab 6. Mai wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Der Fall wird vor dem Amtsgericht in Saarbrücken verhandelt, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Ob an diesem Tag auch das Urteil verkündet wird, ist unklar. Es sei zunächst jedoch nur ein Verhandlungstag anberaumt, sagte der Sprecher.

Laut der im Juli 2009 erhobenen Anklage soll Pastörs auf einer NPD-Veranstaltung am 25. Februar in Saarbrücken Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise türkischer Herkunft «böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt haben». Pastörs soll in seiner Rede unter anderem den Begriff «Judenrepublik» gebraucht haben.

In dem Prozess vor dem Schöffengericht in Saarbrücken soll nun geklärt werden, ob der NPD-Fraktionschef tatsächlich diese Wortwahl benutzte. Ein Fernsehteam hatte seinerzeit den Auftritt Pastörs mitgeschnitten, auch NDR 1 Radio MV liegen nach eigenen Angaben die Tondokumente vor. Ein Gerichtssprecher sagte dem Sender, dass Pastörs eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren drohe.

(ddp)

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