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NPD-Fraktionschef Pastörs am 6. Mai wegen Volksverhetzung vor Gericht |
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Montag, 26. April 2010 |
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Schwerin (ddp-nrd). Der Fraktionschef der rechtsextremistischen
NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, muss sich ab 6. Mai wegen
Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Der Fall wird vor dem
Amtsgericht in Saarbrücken verhandelt, wie ein Gerichtssprecher am
Montag sagte. Ob an diesem Tag auch das Urteil verkündet wird, ist
unklar. Es sei zunächst jedoch nur ein Verhandlungstag anberaumt,
sagte der Sprecher.
Laut der im Juli 2009 erhobenen Anklage soll Pastörs auf einer
NPD-Veranstaltung am 25. Februar in Saarbrücken Menschen jüdischen
Glaubens beziehungsweise türkischer Herkunft «böswillig verächtlich
gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt haben». Pastörs soll
in seiner Rede unter anderem den Begriff «Judenrepublik» gebraucht
haben.
In dem Prozess vor dem Schöffengericht in Saarbrücken soll nun
geklärt werden, ob der NPD-Fraktionschef tatsächlich diese Wortwahl
benutzte. Ein Fernsehteam hatte seinerzeit den Auftritt Pastörs
mitgeschnitten, auch NDR 1 Radio MV liegen nach eigenen Angaben die
Tondokumente vor. Ein Gerichtssprecher sagte dem Sender, dass Pastörs
eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren drohe.
(ddp)
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