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Neuerungen in der PKV - Die private Krankenversicherung im Umbruch |
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Freitag, 16. Mai 2008 |
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Was sich in der privaten Krankenversicheurng durch die Gesundheitsreform ändert Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Gesundheitssystem vorgenommen. Weitere neue Regelungen treten ab dem 1.1.2009 in Kraft, wenn die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft tritt. Dieses Datum wird viele Mitglieder der GKV wenig erfreuen. Im Zuge des neu eingeführten Gesundheitsfonds werden zahlreiche Kassen ihre Beiträge erhöhen.
Auch in der privaten Krankenversicherung ändert sich einiges. So müssen alle Assekuranzen einen so genannten Basistarif anbieten, der hinsichtlich des Leistungsumfangs vergleichbar ist mit einer gesetzlichen Kasse. In den Standardtarif darf jeder privat Versicherte wechseln, ohne dass eine Gesundheitsprüfung erfolgt – wenn einige Kriterien erfüllt sind.
So muss der Versicherte über 55 Jahre alt sein, ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen und mindestens 10 Jahre Mitglied in einer Privaten Versicherung gewesen sein. Ist ein Versicherter über 65 Jahre alt, besteht die Möglichkeit unabhängig vom Einkommen. Die Mindestversicherungsdauer muss aber dennoch vorzuweisen sein. Insbesondere ältere Privatpatienten, die durch hohe Prämien belastet werden, profitieren von dieser Regelung. Wer in gar keiner Versicherung Mitglied ist, aber der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist, der kann ebenfalls immer die Aufnahme in den Basistarif verlangen. Der Basistarif ist hinsichtlich der Beiträge auf das Niveau des Maximalbetrags der gesetzlichen Krankenkassen beschränkt.
Mit den Änderungen versucht der Gesetzgeber, allen Bürgern einen grundlegenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. So soll unabhängig vom Einkommen und vom beruflichen Werdegang jedermann das Recht auf die Mitgliedschaft in einer Versicherung besitzen. Eine weitere Neuerung im Zuge der Gesundheitsreform betrifft die Beitragsrückstellungen, die von den privaten Versicherern gebildet werden, um den Anstieg der von den Kunden zu entrichtenden Prämien abzufedern. Bislang verfallen diese, wenn entweder zu einem anderen Anbieter gewechselt wird oder aber der Austritt aus der privaten Krankenversicherung und eine Rückkehr zur GKV erfolgt. Für Versicherte ist dies ein sehr ärgerlicher Umstand, der sich glücklicherweise ändert. Verträge zur Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung, die ab dem 1.1.09 abgeschlossen werden, sind flexibel bei der Behandlung der Altersrückstellungen. Bei einem Wechsel zu einer anderen Assekuranz können die angelaufenen Mittel mitgenommen werden. Dies gilt allerdings nur bis zu einer Höhe, die den Rückstellungen im Rahmen des Basistarifs entspricht.
Es ist darüber hinaus möglich, mit der Assekuranz eine höhere Altersrückstellung als die gesetzlich vorgeschriebene zu vereinbaren. Dies ist aber im Vergleich zu einer privaten Geldanlage eher wenig attraktiv. Wer für seine im Alter ansteigenden Beiträge zur PKV frühzeitig sparen möchte, der legt regelmäßig einen überschaubaren Geldbetrag zur Seite. Eine gute Abdeckung ist erreicht, wenn zwei Drittel der Beiträge über einen Zeitraum von 25 Jahren allein aus den angesparten Reserven bezahlt werden können.
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 11. April 2009 )
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