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Wer von der privaten KRrankenversicherung zurück in die gesetzliche wechseln kann und unter welchen Bedingungen In den vergangenen Jahren offenbarte sich in der Bundesrepublik ein unschönes Phänomen: Eine wachsende Anzahl Bürger war in keinerlei Krankenkasse versichert und lebte so mit einem beträchtlichen Risiko. Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder andere kostspielige Behandlungen können schnell bedrohliche Dimensionen annehmen und die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Die Gründe für den fehlenden Versicherungsschutz waren dabei unterschiedlicher Natur. Selbstständige, die wegen finanzieller Engpässe die Beiträge zu ihrer Privaten Krankenversicherung nicht entrichten konnten, wurden gekündigt. Junge Menschen, die über 23 Jahre alt waren, aber ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung legten und dabei auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, fielen aus der Familienversicherung heraus. Auch Ehepartner, die kostenlos mitversichert waren und im Anschluss an eine Scheidung die Neuversicherung versäumten, standen ohne Schutz einer Assekuranz dar.
Seit einigen Jahren hat sich die Situation der Versicherten verbessert. Wer in keiner Versicherung Mitglied ist, darf immer in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, in der er vorher versichert war. In dieser Hinsicht besteht für die Assekuranzen ein so genannter Kontrahierungszwang. Wer beispielsweise eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt hat und im Anschluss daran wieder als Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt ist, darf immer in die gesetzliche Versicherung zurück – auch wenn ein gewisses Alter schon überschritten ist.
Umgekehrt gilt ab dem 1. Januar 2009 auch eine Versicherungspflicht für jeden Bürger. Dann müssen sich alle Personen, die nicht in einer Versicherung Mitglied sind, gegen die Risiken von Krankheit versichern. Wer einer gesetzlichen Kasse zuzuordnen ist, der muss in die GKV eintreten, wer hingegen dem privaten Sektor angehört, muss in die PKV eintreten.
Die Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Aufnahme früherer Mitglieder greift, wie angedeutet, bei Personen ohne Versicherungsschutz. Ein einfaches Hin und Her nach Belieben zwischen den Versicherungsformen ist jedoch nicht möglich. Wer privat versichert ist, hat der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken gekehrt und muss zu dieser Entscheidung auch stehen. Eine Rückkehr direkt aus der PKV ist nur dann möglich, wenn der Versicherte dem Grunde nach versicherungspflichtig ist, ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht und unter 55 Jahre alt ist.
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