Kostenfallen im Online Broking
Freitag, 9. April 2010

Checkliste: So vermeiden Sie die Kostenfallen beim Online-Broking

Machen Sie nicht allein die Werbeaussagen eines Brokers zur Grundlage Ihrer Entscheidungen, sondern werfen Sie auch einen kritischen Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis. Das gilt auch für Online-Broker und Direktbanken, die womöglich versteckte Gebühren für alle möglichen Leistungen einstreichen.





Belassen Sie es bei der Orderaufgabe in der Eingabemaske niemals ungeprüft bei den Voreinstellungen, die Ihr Broker für Sie trifft. Teuer werden beispielsweise Voreinträge wie „Direkthandel“ bzw. „Sekundenhandel“ beim Wertpapierkauf, sowie „KAG“ (Kapitalanlagegesellschaft) beim Fondskauf. Auch im Feld „Gültigkeit“ sollten Sie auf den Eintrag achten: „Good till cancelled“ etwa kann teuer werden, wenn die Orderstreichung extra Geld kostet.


Achten Sie auch auf die Kosten, die während des laufenden Jahres anfallen. Verlangt Ihr Broker etwa Geld für die Gutschrift einer Auslandsdividende oder für die Beschaffung der Eintrittskarten zur Hauptversammlung, überlegen Sie, ob sich das für Sie lohnt. Falls nicht, wechseln Sie den Broker.

Übrigens: Gebühren für einen Depotübertrag sind nicht statthaft: Für die Übertragung Ihres Depots auf einen anderen Broker darf die Bank keine Gebühr berechnen. Das entschied vor Jahren der Bundesgerichtshof (30. November 2004, Aktenzeichen: XI ZR 49/04).

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