Versicherungen dürfen Schadensersatz bei falschen Angeban geltend machen
Sonntag, 11. Mai 2008

Versicherungen dürfen bei falschen Angaben im Schadensfall Schadensersatz fordern

Versicherungsunternehmen dürfen eien Rechnung stellen und damit Schadensersatz geltend machen wenn im Falle eines Schadens der Versicherte falsche Angaben zur Sache macht.

So entschied das Amtsgericht in Grimma (AZ: 4 C 134/07) . Ein Versicherungsnehmer hatte seiner Handyversicherung ein kaputtes Handy gemeldet und angegeben das der Schaden durch herunterfallen entstand. Die Versicherung glaubt Ihm nicht und bekam Recht. Wie sich herausstellte war das Gerät bereits defekt bevor es herunterfiel.

die Versicherung konnte die Leistung verweigern und der Versicherungsnehmer musste Schadensersatz leisten. Man kann bei Falschangeben also nicht nur den Versicherungschutz verlieren, sondern auch Schadensersatzpflichtig werden.

 
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