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Kapital-Lebensversicherungen als Geldanlage und Altersvorsorge Man kann im Bezug Versicherungsgesellschaften
gar nicht deutlich genug sagen: Gerade in Deutschland ist die staatliche Aufsicht besonders streng. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) wacht darüber, dass die Lebensversicherer ihrer garantierten Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllen können.
Diese staatliche Aufsicht über das Versicherungswesen ist dafür verantwortlich, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2000 der höchstzulässige Zins, den Gesellschaften ihren Kunde garantieren dürfen, 5,4% auf 3,25% abgesenkt wurde. Der reale Zins den die Versicherungsgesellschaften derzeit bei Neuverträgen anbieten liegt jedoch meist bei 2,25%. Dies ist der Mindestzins den die Versicherer garantieren müssen.
Der Grund war der starke Verfall des Marktzinses außerdem verpflichtete der Gesetzgeber die deutschen Lebensversicherer zu einer vorsichtigen Kapitalanlage. Das Grundvermögen muss breit gestreut und hauptsächlich in relativ sichere Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien investiert werden. Der Anteil an Aktien oder Aktienfonds darf höchstens 30% betragen. Weiterhin sind Kapitallebensversicherungen steuerbegünstigt.
Damit die Auszahlung aus einem Vertrag steuerfrei bleiben, müssen jedoch drei Bedingungen erfüllt sein: Der Vertrag muss mindestens 12 jahrelang laufen, der Kunde muss mindestens fünf Jahre lang Beiträge zahlen und der Todesfallschutz muss mindestens 60% der einst zahlenden Beiträge betragen. Dies gilt auch nach Einführung der Abegltungssteuer.
Auch für Beamte und Selbstständige kann sich eine Kapitallebensversicherung als lohnende Alternative erweisen: Sie können die Versicherungsbeiträge oft als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Leider wird nur etwa jeder zweite Vertrag über ein Kapital bildende Lebensversicherung in Deutschland bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten. Und das, obwohl der vorzeitige Ausstieg fast immer mit Verlust verbunden ist. Vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit bekommt der Kunde, der den Gesamtvertrag beenden will, weniger Geld zurück, als er an Beiträgen eingezahlt hat.
Denn meistens ziehen die Gesellschaften zuerst einmal die Vertreterprovision und weitere Abschlussgebühren ein und die ist bei Kapitallebensversicherungen im Vergleich zu anderen Geldanlagen hoch. Die Gebührne und Provisionen muss der Kunde mit den Beiträge in der ersten Jahren der Laufzeit abstottern. Es fliest in diese Zeit also das meiste Geld das der Kunde einzahlt gar nicht als Sparrate in den Vertrag ein sondern dient lediglich zur Tilgung der Kosten. Erst wenn die Kosten abgezahlt sind, fliesst der Beitrag des Sparers voll in den Vertrag ein und bringt auch dementsprechend Zinsen.
Beitragsstundung und Beitragsfreistellung
Wer das Geld für seine Beiträge zeitweise nicht aufbringen kann, hat bei den meisten Gesellschaften die Möglichkeit, seinen Vertrag für maximal ein Jahr ruhen zu lassen. Dafür kann der Kunde allerdings auch erst später an sein Geld, denn die Laufzeit der Versicherung läuft dann meist entsprechend länger. Ist dies nicht der Fall, so reduziert sich die Auszahlungssumme.
Eine weitere Alternative ist es, die Beiträge herunter zu setzen. Doch das geht nicht ohne Weiteres. In aller Regel muss dafür, wie auch bei einer Erhöhung der Beiträge, formell ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Die für die Steuerfreiheit relevanten 12 Jahre beginnen erneut zu laufen, meist wird der Versicherte einer zweiten Gesundheitsprüfung unterzogen und teilweise sogar eine Provision fällig. Diese Möglichkeit sollte daher der letzte Ausweg sein.
Bleibt noch die Beitragsfreistellung bis zum Ende Laufzeit. Dann zahlt der Kunde kein Geld mehr in den Vertrag ein, bis er die dahin eingezahlten Beiträge verzinst und am Ende Laufzeit ausgezahlt bekommt. Bei bereits länger laufenden Verträgen kann das eine Perspektive sein. Denn die freiwerdenden Mittel für die Beiträge können Anleger anderweitig nutzen.
Aus einem Engpass hilft nicht zuletzt ein Policendarlehen. Wer auf dieses Mittel zurückgreift, sollte bedenken, das in diesem Falle Zinsen fällig werden, die man später zurückzahlen muss. Grundsätzlich sollte man eine jährliche Beitragszahlung vereinbaren, weil sonst zusätzliche Kosten anfallen, die bis zu 5% der Prämien betragen. Ferner sollte man bei Vertragsabschluss nach einer Überschussbeteiligung fragen. Die Versicherer bieten die unterschiedlichen Modelle an. Bei der Überschussrechnung lohnt sich die verzinsliche Ansammlung. Ungünstig ist meist ein Todesfallbonus, nicht zu empfehlen ist die Beitragsberechnung. Zusatzversicherungen, wie die für Unfalltod, sind unsinnig. Sie verteuern die Police. Bei der Prämienhöhe sollten Sie realistisch bleiben. Wählen Sie nicht mehr als Sie jederzeit mühelos bezahlen können.
Es gibt durchaus attraktive Alternativen zu Kapitallebensversicherungen
Fazit: Kapitlalebensversicherungen sind eine Recht teure und unflexible Geldanlage.Wer eine solche Versicherungspolice abschliesst sollte auf jedenfall bis zum Vertragsende seine Beiträge zahlen, da man bei einer Vorzeitigen Kündigung evt. sogar mit Minus aus dem Vertrag austritt. Als Alternative bleibt dann nur noch der Verkauf der Lebensversicherung. Hohe Gebühren und unflexible Vertragsbedingungen machen Lebensversicherungen zu einer Geldanlage die sich eigentlich nur für Personen mit fester Lebensplanung und sicherem Einkommen emfiehlt. Alle anderen sollten zum Zwecke der Geldanlage lieber auf eine der vielen Varianten Riester Rente zurückgreifen. Hier erhält man Zuschüsse vom Staat was die Rendite fördert und bei allen Riester-Verträgen ist das eingezahlte Kapital zu 100% abgesichert...und das bei weitaus flexibleren Verträgen wie bei einer Lebensversicherung (ausgenommen Riester Rentenversicherung).
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