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Mittwoch, 26. August 2009


Wiesbaden (ots) - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) wurden im Jahr 2008 in Deutschland brutto 22,0 Milliarden
Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Abzug der
Einnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern
zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger
zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 19,8 Milliarden
Euro; das waren 4,9% mehr als im Vorjahr.

Pro Kopf wurden in Deutschland 2008 damit für die Sozialhilfe
rechnerisch 241 Euro (Vorjahr: 229 Euro) netto aufgewendet. In
Westdeutschland (ohne Berlin) waren es mit 249 Euro je Einwohner
wesentlich mehr als in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 164 Euro. Die
mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2008 - wie im
Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (405 Euro), Hamburg (376 Euro)
und Berlin (370 Euro). In den alten Flächenländern verzeichnete
Baden-Württemberg die geringsten Ausgaben je Einwohner (177 Euro),
Schleswig-Holstein die höchsten (288 Euro). In den neuen Ländern
waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen am niedrigsten (124 Euro) und
in Mecklenburg-Vorpommern am höchsten (206 Euro).

Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII,
so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2008 deutschlandweit
Folgendes festzustellen:

Mit 11,2 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit
Abstand größte Teil der Sozialhilfenettoausgaben (57%) auf die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2007
stiegen die Ausgaben hierfür um 5,3%. Die im 6. Kapitel des SGB XII
geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die
Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die
Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend
körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer
Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig
verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der
Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für
Arbeit - erbracht wird.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung betrugen 3,7 Milliarden Euro; dies entsprach 19% der
gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zu 2007 stiegen die
Ausgaben für diese Hilfeart um 6,0%. Die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung ist eine seit 1.1.2003 bestehende
Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt
sicherstellt. Seit 1.1.2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel
des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis
64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2008
netto insgesamt 2,8 Milliarden Euro aus (+ 3,2% gegenüber dem
Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten 14% der gesamten
Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7.
Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder
Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe
angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch
sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden
netto 0,9 Milliarden Euro ausgegeben (+ 16,1% gegenüber 2007); dies
entsprach 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also vor
Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für diese
Hilfeart ausgegeben. Seit 1.1.2005 erhalten bisherige
Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig
sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die
Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der
Sozialhilfestatistik nachgewiesen.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Markus Dorn,
Telefon: (01888) 644-8534,
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Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
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Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
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