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Wiesbaden (ots) - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) erhielten zum Jahresende 2008 in Deutschland rund 325 000
Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Dies waren
4,0% mehr Hilfebezieher als im Vorjahr.
Bundesweit kamen Ende 2008, wie in den beiden Vorjahren, rund 4
Hilfebezieher auf 1 000 Einwohner. In Berlin war der Anteil der
Empfänger am höchsten (6,4 Empfänger je 1 000 Einwohner) und in
Baden-Württemberg am niedrigsten (1,4 Empfänger je 1 000 Einwohner).
Von den Empfängern lebten Ende 2008 rund 233 000 (72%) in
Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen und 92 000 (28%) außerhalb
von Einrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der in
Einrichtungen lebenden Hilfeempfänger um 3,8% und die Zahl der
außerhalb von Einrichtungen lebenden um 4,4% zu. Die Hilfebezieher in
Einrichtungen waren mit 54 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als
diejenigen außerhalb von Einrichtungen mit 40 Jahren. 70% der
Hilfebezieher außerhalb von Einrichtungen lebten in einem
Einpersonenhaushalt.
Behinderte und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen
leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem
6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB
XII) beziehen, können neben diesen genannten rein maßnahmebezogenen
Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel
durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in
anderer Weise decken können.
Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt seit Anfang 2005 nur noch für einen vergleichsweise
kleinen Kreis von Berechtigten, wie zum Beispiel vorübergehend
Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner
mit niedriger Rente in Betracht. Seit Anfang 2005 erhalten bedürftige
Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren
Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"), sogenannte "Hartz
IV-Leistungen". Dieser Personenkreis wird daher seit 2005 nicht mehr
in den Sozialhilfestatistiken, sondern in den Statistiken der
Bundesagentur für Arbeit nachgewiesen.
2008 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger
für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 888 Millionen Euro netto
aus, 16,1% mehr als im Vorjahr. Hierbei sind insbesondere
Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern bereits
berücksichtigt. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt
machten 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben aus. 493 Millionen Euro
(56%) der Nettoausgaben wurden für Empfänger in Einrichtungen
verwendet, 395 Millionen Euro (44%) für Bezieher außerhalb von
Einrichtungen. 2008 wurden in Deutschland für die laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch rund 11
Euro netto ausgegeben, 2007 waren es noch 9 Euro netto pro Kopf.
Allgemeine Informationen zu den Sozialhilfestatistiken sowie
weitere Daten zum Thema bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8164,
E-Mail:
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Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
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Statistisches Bundesamt
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