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Mittwoch, 23. September 2009


Berlin (ots) -
Der Sparer-Pauschbetrag sichert jedem Bürger steuerfreie Zinsen:
Bis zu 801 Euro kann jeder Sparer an Zinsen und anderen
Kapitalerträgen jährlich steuerfrei einnehmen. Bei Ehepaaren sind
somit 1.602 Euro steuerfrei. Erst für darüber hinausgehende
Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer an.

Wie viel Geld man anlegen kann, ohne Abgeltungsteuer zahlen zu
müssen, zeigt das Schaubild. So bleibt bei einem Zinssatz von 3 % ein
Anlagebetrag bis zu 26.700 Euro für Ledige steuerfrei, für
Verheiratete sind es 53.400 Euro. Bei einem Zins von 2 % erhöht sich
die steuerfreie Geldanlage auf 40.050 Euro für Ledige und 80.100 Euro
für Ehepaare. Um eine sofortige steuerfreie Zinsgutschrift zu
erhalten, darf der Sparer freilich nicht vergessen, seiner Bank
rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einzureichen.

Originaltext: Bundesverband deutscher Banken
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Bundesverband deutscher Banken
Thomas Schlüter
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