Neue Dimension - Versicherungen prüfen Bonität der Kunden
Montag, 27. April 2009

Versicherungen nutzen Schufa um Bonität der Kunden zu prüfen

Die SCHUFA, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, war bislang ein Instrument der kreditgebenden Einrichtungen, um sich gegen Kreditausfälle zu schützen. Wer bei der Rückzahlung eines Darlehens säumig wurde, konnte mit einem negativen Eintrag bei der SCHUFA rechnen. Und das kann durchaus die Aussicht auf Erfolg bei einer späteren Kreditanfrage deutlich verringern.


Nun scheint die SCHUFA jedoch auch zum Auskunftsbüro für eine weitere Branche zu werden – die Versicherungswirtschaft. Von einem besonders fragwürdigen Fall der SCHUFA-Abfrage berichtete PLUSMINUS, das Verbrauchermagazin der ARD, in einer Fernsehsendung am 7. April 2009. Da wollte die Mutter einer Familie für sich und ihre Familienmitglieder eine Haftpflichtversicherung bei der WGV abschließen. Die Versicherungsgesellschaft jedoch lehnte ab. Nach vorheriger Bonitätsprüfung durch Anfrage bei der SCHUFA erschien ihr die besagte Familie als Kunde für eine Haftpflichtversicherung ungeeignet. Offenbar, so PLUSMINUS, werden bei der WGV alle potenziellen Neukunden auf ihre Zahlungsfähigkeit und ihren finanziellen Hintergrund hin durchleuchtet.


Diese Praxis ist recht neu, vor allem bei Daten- und Verbraucherschützern jedoch nicht unumstritten. Schließlich ist die SCHUFA in erster Linie die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, und den Fall der finanziellen Vorleistung muss man im speziellen Falle der Haftpflichtversicherung schon akribisch suchen. Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine reine Risikoschutz-versicherung. Dabei verlieren die Kunden ihren Versicherungsschutz, sobald sie ihre Prämien nicht mehr einzahlen. Das tatsächliche Risiko eines Verlustes ist als sehr überschaubar für die Versicherungsgesellschaft. Dies gilt erst recht, wenn man einen Blick auf die Preisstruktur der Haftpflichtversicherung wirft. Nicht einmal 60 Euro sollte die im Fall der besagten Familie kosten. Da erscheint nicht nur die Bonitätsprüfung bei der SCHUFA höchst fragwürdig, auch die Ablehnung der Familie als Neukunde muss kritisch betrachtet werden.


Wie PLUSMINUS berichtete, erachtet die WGV nicht allein die möglichen Prämienausfälle sondern auch die dadurch anfallen Mahngebühren und mögliche Anwaltskosten als Grund genug, eine Prüfung der Antragsteller durchzuführen.
Daten- und Verbraucherschützer sehen das natürlich in einem etwas anderen Licht. Bei einer reinen Risikoschutzversicherung, wie es die Haftpflichtversicherung ist, besteht kein kreditorisches Risiko für den Versicherer, da er dem Kunden gegenüber keinerlei finanzielle Vorleistungen erbringen muss. Als berechtigt kann das Interesse der Versicherungsgesellschaft an einer Bonitätsprüfung der Antragsteller also kaum bezeichnet werden.

Laut PLUSMINUS ist die WGV in der Versicherungsbranche mit ihren Überprüfungen der Neukunden kein Einzelfall. Auch andere Gesellschaften checken ihre Antragsteller auf Herz und Nieren. Derzeit stehen Datenschützer im Dialog mit der Versicherungswirtschaft, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wer sich bei seiner Versicherung nicht zum gläsernen Menschen machen möchte, sollte vor dem Vertragsabschluss genau die Allgemeinen Geschäftsbedingungen studieren oder bei seinem Versicherungsvertreter nachfragen.


Für viele Verbraucher stellt sich nun die Frage, wann und wo überall ihre Daten bei der SCHUFA abgefragt werden, woraus überhaupt diese Daten bestehen und auf welcher Grundlage eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird.


Informationen hierzu finden Sie im Artikel: Basiswissen für Verbaucher zur Schufa: Was, wann, wie gespeichert wird


Letzte Aktualisierung ( Montag, 27. April 2009 )
 
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