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Unfallversicherung kann Zahlung «schichten» |
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Montag, 26. April 2010 |
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Saabrücken (ddp.djn). Die Zahlung durch eine Unfallversicherung
kann nach verschiedenen «Teilen» des Invaliditätsgrades gestaffelt
sein. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 5 U 47/09-15)
entschieden. In dem verhandelten Vertrag war eine erhöhte Leistung ab
einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent vorgesehen. Das Unfallopfer
kaum auf einen Invaliditätssatz von 50 Prozent und verlangte die
höhere Leistung entsprechend der Progression.
Der Versicherer wollte dagegen den erhöhten Satz nur für den Teil
der Versicherungssumme zwischen 25 und 50 Prozent zahlen. Dem gaben
die Richter statt und verwiesen auf die den Versicherungsbedingungen
beiliegende Progressionstafel. Diese erklärte Progression nach der
Lesart der Versicherung. Ferner ergab sich auch aus dem Wortlaut des
Vertrages, dass das Vielfache der Invaliditätssumme nicht auf den
gesamten Invaliditätsgrad anzuwenden ist, sondern dass eine
Abschichtung nach verschiedenen «Teilen» des Invaliditätsgrades zu
erfolgen hat.
ddp.djn/ome/jwu
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