Urteil gegen Krankenversicherungen
Sonntag, 14. Juni 2009

Klare Absage an die privaten Krankenversicherungen


Viele private Krankenversicherungen haben Klage gegen den im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführten Basistarif eingelegt und sind damit jetzt vor dem deutschen Verfassungsgericht gescheitert. Um ihren Widerstand gegen den Basistarif verstehen zu können, sollte man zuerst einmal einen kleinen Blick darauf werfen, was dieser überhaupt beinhaltet.
Beim Basistarif müssen die privaten Krankenversicherungen den Versicherten für einen niedrigen Beitrag, dessen Höchstgrenze derzeit bei knappen sechshundert Euro liegt, die gleichen Leistungen bieten, die man bei einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten würde. Dabei gibt es nur eine Ausnahme: Während bei einer freiwillig gesetzlichen Versicherung Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden können, ist das beim Basistarif der privaten Krankenkassen nicht möglich.


Mit dem Basistarif der privaten Krankenkassen ist es ihnen auch unmöglich gemacht worden, potentielle Versicherte wegen ihres Gesundheitszustandes ablehnen oder mit hohen Aufschlägen versichern zu können. Das und die Auflage, angesammelte Rückstellungen für das Alter bei einem Wechsel der Krankenkasse mitgeben zu müssen, führt bei den privaten Krankenkassen zu deutlichen wirtschaftlichen Einschnitten.


Sicher kann man mit einem monatlichen Pauschalbeitrag von 570 Euro nicht die gesamten Kosten abdecken, die mit einer schweren chronischen Erkrankung einhergehen. Damit braucht man nicht einmal an Krebs zu denken. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird diese Differenz durch das Solidarprinzip abgefangen und durch die große Masse der Versicherten mit getragen. Die privaten Krankenkassen dagegen haben in den letzten Jahren sehr stark mit extrem niedrigen Beiträgen und Rückerstattungen geworben und sich dadurch kein finanzielles Polster angesammelt.


Die Einführung des Basistarifs im Rahmen der Gesundheitsreform zwingt sie nun dazu, die Menschen im Basistarif unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand versichern zu müssen. Dass sie sich dagegen zu wehren versuchen, ist völlig selbstverständlich, denn damit verlieren sie den bisherigen Wettbewerbsvorteil der günstigen Beiträge für junge und gesunde Menschen.


Im Vorfeld des vom Bundesverfassungsgericht zu erwartenden Urteils wurden auch statistische Zahlen unter die Lupe genommen. Insgesamt geht man davon aus, dass bundesweit nur etwa 6.000 Menschen das Angebot des Basistarifs angenommen haben. Der Schwerpunkt ist mit der Hälfte der so Versicherten bei der Debeka, der DKV und der Victoria zu finden. Die Experten suchten nach Ursachen und wurden vor allem beim sozialen Status der Versicherten fündig. Die Mehrzahl der im Basistarif der privaten Krankenversicherer versicherten Menschen ist allein stehend. Klar, für Versicherte mit Kindern lohnt er sich ja auch nicht wirklich. Sie sind auf Grund der kostenfrei möglichen Familienversicherung mit einer freiwilligen Versicherung bei einer der gesetzlichen Krankenkassen wirtschaftlich deutlich besser aufgehoben.


Die Privaten haben versucht, sich mit einer Verfassungsklage gegen den für sie nachteiligen Basistarif zu wehren, sind aber letztendlich gescheitert, denn das aktuelle Urteil wird als Vorläufer weiterer Urteile in dieser Richtung gewertet. Die Karlsruher Richter sehen das Urteil auch als Befürwortung der politischen Vorgaben hinsichtlich der Krankenversicherung an. Man gab nur zu bedenken, dass von Seiten des Gesundheitsministeriums die wirtschaftliche Lage der privaten Krankenkassen unter diesem Aspekt sehr intensiv beobachtet werden und notfalls an den gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müsse.


Betroffene Versicherte, Ärzte und Politiker äußern eine sehr geteilte Meinung zu dem Urteil. Für die Versicherten bedeutet es, dass sie die Grundleistungen einer Krankenversicherung auch künftig zu einem überschaubaren und vertretbaren Preis bekommen. Die Politiker sehen sich auf ihrem Weg zu einer einheitlichen Krankenversicherung für jeden Bürger bestätigt und die Ärzte und Zahnmediziner sehen genau in dieser Einheitsversicherung eine drohende Gefahr.


Auch das muss einen nicht wirklich wundern, können sie doch für privat Versicherte höhere Sätze abrechnen, als wenn sie gesetzlich Versicherte oder Menschen mit dem Basistarif der privaten Versicherungen behandeln müssen.


Einige von ihnen hoffen noch darauf, dass die Verfassungsrichter ihre Meinung ändern könnten, denn es sind insgesamt dreißig Verfahren anhängig, von denen man durch das aktuelle Urteil acht entschieden hat. Im Rahmen dieser Entscheidung hat man auch die Beschwerden der privaten Krankenversicherer zurück gewiesen, in denen gerügt worden war, dass einige gesetzliche Krankenkassen seit Jahresanfang nun auch Zusatzversicherungen zum Beispiel für den Zahnersatz und für Sehhilfen anbieten.


Als eine der möglichen Folgen aus diesem Urteil sehen die Experten die Gefahr, dass die Beiträge in den privaten Krankenversicherungen steigen könnten, weil seit der Einführung der Basistarife niemand mehr auf Grund eines schlechten Gesundheitszustandes abgelehnt werden darf und das nicht nur die Gewinnspannen der Privaten mindert, sondern auch dazu führen könnte, dass sie mit den bisherigen Tarifen nicht mehr kostendeckend arbeiten könnten. Doch sieht man diese Gefahr als sehr gering an, denn der Anteil der Menschen, die den Basistarif der privaten Krankenversicherung einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse vorziehen, scheint nach ersten statistischen Erwägungen sehr gering zu sein.


Doch auch die gesetzlichen Krankenkassen erhielten eine verbale Ohrfeige und das höchstpersönlich von Ulla Schmidt, der Bundesministerin für Gesundheit. Sie hatte kürzlich das Begehren der gesetzlichen nach staatlichen Zuschüssen mit dem Vorwurf der Maßlosigkeit beantwortet. Die gesetzlichen Krankenkassen sind in der Pflicht, die derzeit im Gesundheitsfonds vorhandenen Fehlbeträge von knappen drei Milliarden Euro auszugleichen. Schmidt deutete vorsichtig an, dass sie die Gefahr sieht, dass die Krankenkassen sich dazu durch höhere Beiträge bei den Versicherten bedienen, anstatt die vorhandenen Potentiale zur Einsparung von Geldern voll auszuschöpfen. Die sieht Ulla Schmidt vor allem in einer Entlohnung der Ärzte, die sich stärker an der Qualität der Versorgung der Patienten orentieren sollte. Bekämen das die derzeit in der Entscheidungsfindung noch sehr trägen Krankenkassen nicht auf die Reihe, rechne sie mit einer deutlichen Erhöhung der zu zahlenden Beiträge im Jahr 2010.


Es scheint, als habe das aktuelle Karlsruher Urteil zur Gesundheitsreform einige Dinge in Bewegung gebracht. Ob es die Versicherten sind, die am Ende davon profitieren, kann heute noch niemand mit Gewissheit sagen. Fakt ist, dass die Damen und Herren Politiker künftig ihr Augenmerk noch mehr auf diesen Sektor legen müssen, um ihrer sozialstaatlichen Verantwortung gerecht werden zu können.


 
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