ots: Steria Mummert Consulting / VVG-Reform: Versicherer müssen nachsitzen
Donnerstag, 16. Juli 2009


Hamburg (ots) - Ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der
Versicherungsvermittlerverordnung verwenden Vermittler rund vier
Prozent mehr Zeit für administrative Tätigkeiten. Der Grund: Um den
Zeitplan für die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen zu halten,
begnügen sich zwei von drei Assekuranzen mit manuellen Lösungen. Im
Falle des Beratungsprotokolls kommen häufig einfache Formblätter zum
Einsatz. Diese füllt der Vermittler vielfach sogar handschriftlich
und nicht am Laptop aus, was den Zeitaufwand für die
Antragsbearbeitung erheblich ansteigen lässt. Damit die geänderten
Vorschriften für die Versicherungswirtschaft nicht zur
Bürokratiefalle werden, investieren die Anbieter nun nachträglich in
effizientere Abläufe, zusätzliche Leitfäden für den Außendienst sowie
neue Beratungssoftware. Die Investitionen belaufen sich 2009 auf
mehrere Millionen Euro. Das ergibt eine aktuelle Markteinschätzung
von Steria Mummert Consulting.

Für eine grundsätzliche Überarbeitung der Prozesslandschaft im
Vorfeld der VVG-Reform blieb der Mehrheit der Versicherer zu wenig
Zeit. "Viele Unternehmen haben knapp das rettende Ufer der
Gesetzeskonformität erreicht. Die Abläufe zur Erfüllung der
Beratungs- und Dokumentationspflichten sind zwar umgesetzt und
entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Dafür sind die Prozesse
deutlich umständlicher geworden, was die Kosten massiv nach oben
treibt", erläutert Dr. Christian Schareck, Bereichsvorstand Insurance
von Steria Mummert Consulting.

Der Ombudsmann für Versicherungen, die unabhängige
Schlichtungsstelle für Verbraucher, prangerte in seinem Jahresbericht
auch qualitative Mängel beim Protokollieren von Beratungsgesprächen
nach dem neuen VVG an. Neue oder veränderte Pflichten - wie
beispielsweise die Offenlegung des Vermittlerstatus als Makler oder
Versicherungsvertreter - wurden häufig zu wenig trainiert. Dadurch
fehlt vielen Mitarbeitern im Außendienst das Verständnis für den
Zweck der neuen Dokumentationspflichten sowie die nötige Akzeptanz.
Fehlerhafte oder eine nicht ausreichende Protokollierung von
Beratungsgesprächen ist die Folge. Damit steigt wiederum das
Beschwerdevolumen. Gleichzeitig entstehen durch eine fehlerhafte
Dokumentation erhebliche haftungsrechtliche Risiken, wenn Kunden sich
falsch beraten fühlen.

Originaltext: Steria Mummert Consulting
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