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Berlin (ots) - Zur heutigen Stellungnahme des
AOK-Verhandlungsführers für die Rabattverträge, Dr. Christopher
Hermann, erklärt Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes
Pro Generika:
"Die Art und Weise, mit der die AOK versucht, ihre
Rechtsauffassung zur Austauschbarkeit von Rabattarzneimitteln
durchzusetzen, ist ein bislang einzigartiger Angriff auf die
Arzneimittelsicherheit und die Versorgungsqualität der Patienten."
Die AOK hat für die neuen Rabattverträge auch Zuschläge für
Medikamente vergeben, die nicht für alle Anwendungsgebiete des
jeweiligen Wirkstoffes zugelassen sind. Sollten diese Produkte
einfach gegen die vom Arzt verordneten ausgetauscht werden, werden
zahllose Patienten Arzneimittel erhalten, in deren Packungsbeilage
ihre individuelle Erkrankung, für die sie das Medikament verordnet
bekommen haben, nicht einmal aufgelistet ist. Natürlich fehlen auch
die speziellen Anwendungshinweise, die der Patient dringend benötigt,
um das Medikament so einzunehmen, dass es optimal wirkt. "Es ist
angesichts dieser Problematik schon mehr als fragwürdig, dass der
AOK-Verhandlungsführer, Dr. Christopher Hermann, hier keinerlei
medizinische Bedenken sieht. Um vordergründiger Einsparungen willen
nimmt die AOK bewusst in Kauf, dass die Therapietreue der Patienten
dramatisch absinkt."
Ginge es nach der AOK, würde die Hauptlast der Haftung für die
Arzneimitteltherapie auf den Apotheker abgewälzt, obwohl dieser nicht
einmal die Diagnose kennt. Dies sei ein für die Apotheken
unzumutbarer Vorgang.
Es sei zudem völlig unverständlich, dass Hermann den Vorwurf
erhebe, die Arzneimittelhersteller würden geradezu vorsätzlich nach
"Schlupflöchern" suchen, um dem Sozialsystem zu schaden. Gerade die
deutschen Generikaunternehmen entlasten Jahr für Jahr die
Kassenausgaben im zweistelligen Milliardenbereich. Die Hersteller
investieren nicht nur in die Entwicklung neuer, auch schwierig
herzustellender generischer Wirkstoffe, sondern geben auch viel Geld
dafür aus, damit ihre Arzneimittel eine Zulassung nach deutschem
Recht und Gesetz erhalten. Auf dieser Grundlage ist auch ihre
Verpflichtung zur Produkthaftung geregelt. "Es darf doch wohl kein
Zweifel daran bestehen, dass sich eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts wie die AOK ebenfalls an diese gesetzlichen Vorschriften
halten muss. Noch leben wir nicht in einem Kranken-kassenstaat, in
dem es nur noch um rein fiskalische Interessen geht", so Schmidt. Er
forderte Ärzte und Apotheker auf, die Industrie in dieser Kernfrage
der Arzneimittelsicherheit und des Patientenschutzes zu unterstützen.
"Diese Güter sind zu wertvoll, um auf dem Altar der Einsparungen
geopfert zu werden."
Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
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Pressekontakt:
Thomas Porstner, Pressesprecher, Tel.: (030) 81 61 60 9-40,
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